11.03.2019
Arbeitsmarktzugang: Im Süden nichts Neues
Bayerisches Innenministerium veröffentlicht Änderungen der Weisungen zum Arbeitsmarktzugang / Flüchtlingsrat: Keine Lockerungen zu erkennen
Mit großem Elan kündigte das Bayerische Innenministerium letzte Woche an, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge in Bayern zu lockern (siehe PM vom 5.3.19). Flüchtlinge mit besonderen Integrationsleistungen, überdurchschnittlichen Schulleistungen oder besonderem bürgerschaftlichem Engagement sollen leichter in Arbeit und Ausbildung kommen, so Innenminister Joachim Herrmann. Die zugehörige Weisung ist jetzt öffentlich zugänglich. In Text und Tenor ist sie im Wesentlichen identisch mit der Weisung vom 1.9.2016.
Auf 45 Seiten erklärt das Innenministerium, wie die Ausländerbehörden ihre Ermessensentscheidungen zum Arbeitsmarktzugang zu treffen haben. Zwar werden an wenigen Stellen tatsächlich Lockerungen eingefügt und die Ausländerbehörden darauf hingewiesen, etwa die erwähnten besonderen Integrationsleistungen zu berücksichtigen. Auch die Anmaßung der Behörden, bestimmen zu wollen, welches Sprachniveau für eine Arbeit oder Ausbildung notwendig ist, wird vom Ministerium nicht mehr gewünscht. Das dürfen nun die Betriebe entscheiden, die eine Person einstellen wollen. Generell bleibt es aber dabei, dass Beschäftigung grundsätzlich verboten ist. Die neue innenministerielle Weisung betont vor allem die Gründe, mit denen die Ausländerbehörden Anträge auf Arbeits- oder Ausbildungserlaubnisse ablehnen können. Damit sind die betroffenen Flüchtlinge weiterhin vom Willen und der Motivation der Ausländeramtsmitarbeiter*innen abhängig – im Guten wie im Schlechten.
Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert massiv die Diskrepanz zwischen angekündigter Lockerung des Arbeitsmarktzugangs und dem fehlenden Niederschlag in der Weisungslage: „Wer nach der vollmundigen Ansage des Innenministeriums gehofft hat, auch in Bayern würden Pragmatismus und ökonomischer Sachverstand einkehren, wird schwer enttäuscht. Die Vorgaben des bayerischen Innenministeriums an die Ausländerbehörden bleiben genauso engstirnig wie zuvor. Nirgendwo ist ein Hinweis darauf zu finden, den Zugang zum Arbeitsmarkt nun großzügiger und unbürokratischer zu handhaben. Der Fokus auf Abschreckung und Arbeitsverbote bleibt unverändert erhalten", kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Das bayerische Innenministerium hat den Zugang zum Arbeitsmarkt torpediert und ein Trümmerfeld hinterlassen. Mit der nun veröffentlichten Weisung räumt Innenminister Herrmann damit jedoch nicht auf. Bereits länger in Bayern lebende Flüchtlinge sind weiterhin der Willkür der Ausländerbehörden ausgeliefert, die Ermessensentscheidungen am äußersten rechten Rand treffen können. Für neu einreisende Flüchtlinge hat diese Weisung zudem keine Auswirkungen. Wer in einem ANKER-Zentrum untergebracht ist, unterliegt einem generellen Arbeitsverbot."