24.01.2019

Abschiebung: menschenverachtend und zynisch

Zentrale Abschiebebehörde Mittelfranken hält trotz akuter Suizidalität einer Schwangeren an Abschiebeplänen fest

Am 23.11.18 sollte die schwangere Frau A. mit ihren vier Kindern von Gunzenhausen nach Georgien abgeschoben werden. Aufgrund eines Suizidversuches wurde die Abschiebung abgebrochen. Frau A. konnte mithilfe der Feuerwehr und einer ehrenamtlichen Unterstützerin in die geschlossene Abteilung des Bezirksklinikums Ansbach gebracht werden. Noch am gleichen Tag informierte sich eine Mitarbeiterin der Zentralen Abschiebebehörde Ansbach (ZAB) bei der Klinik, ob sich Frau A. nun beruhigt hätte und abgeschoben werden könne – was die zuständige Ärztin jedoch verneinte. Dem in der Zwischenzeit eingeschalteten Anwalt konnte aufgrund von technischen Problemen bei der ZAB lange Zeit keine Akteneinsicht gewährt werden. Die ZAB plante trotz allem erneut die Abschiebung für Mitte Januar 2019. Als Frau A. davon Kenntnis erlangte, versuchte sie sich erneut im Bezirksklinikum umzubringen. In Folge der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Abschiebung und auf Initiative des Verwaltungsgerichts Ansbach, wurde die geplante Abschiebung durch die ZAB gestoppt. Es bestand noch Aufklärungsbedarf bzgl. der Reiseunfähigkeit von Frau A. und ob eine Betreuung der Kinder im Herkunftsland sichergestellt ist. Ein psychiatrisches Attest wurde von der ZAB zwar anerkannt, jedoch argumentiert sie, dass durch polizeiliche und ärztliche Begleitung die Reisefähigkeit und somit die Abschiebung sichergestellt sein wird.

„Ich begleite die schwangere Frau schon sehr lange ehrenamtlich. Sie ist seit vier Jahren hier, war als Kind schon vier Jahre in der BRD und spricht perfekt Deutsch. Auch am Tag der geplanten Abschiebung war ich vor Ort und musste mit ansehen, wie die Angst Frau A. zum Suizidversuch trieb – vor den Augen ihrer Kinder. Sobald die Gefahr von Abschiebung besteht, hat Frau A. Suizidgedanken. Ein einfacher, kausaler Zusammenhang. Warum die ZAB trotzdem an den Abschiebeplänen festhält, kann ich mir nicht erklären“, sagt Sigrid Mayr-Gruber, erfahrene Unterstützerin von Geflüchteten. „Abschiebung und Abschreckung um jeden Preis lautet wohl das Motto. Als ich alleine bei der ZAB war, um den Ausweis von Frau A. verlängern zu lassen, ließ mich die zuständige Sachbearbeiterin an Frau A. ausrichten, dass man die Kinder auch ohne Mutter abschieben könne. Eine dreiste Lüge, die nur Angst und Schrecken verbreitet. Die Familie spricht zuhause Deutsch, die zwei großen Kinder gehen zur Schule, die zwei Kleinen sind in Deutschland geboren – was soll die Familie in Georgien?!“

Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert das Vorgehen aufs Schärfste: „Dass die ZAB an ihren Abschiebeplänen festhält, ist an Zynismus und Menschenverachtung kaum zu überbieten. Sie will wohl die Reisefähigkeit durch Fesselung und Zwangssedierung herstellen, dabei ist es offensichtlich, dass Frau A. auch auf den nächsten Abschiebeversuch mit einem Suizidversuch reagieren wird. Diese psychische Belastung ist für die Mutter, ihre Kinder und auch für das Ungeborene massiver Stress, der lebensgefährlich werden kann“, kritisiert David Förster vom Bayerischen Flüchtlingsrat.

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