Pressemitteilungen

Hier finden Sie die Pressemitteilungen des Bayerischen Flüchtlingsrats. Pressemitteilungen von oder in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen werden extra gekennzeichnet.

13.06.2017

Integration in Bayern? - Bloß leeres Gerede!

Asylsuchende üben in einer Petition massive Kritik an Abschiebelagern und demonstrieren in Tutzing gegen die heuchlerische Integrationspolitik Bayerns

Bayerischer Flüchtlingsrat: Während der bayerische Innenminister Joachim Hermann am Freitagabend, am 16.06. 2017 im Rahmen der Sommertagung der Evangelischen Akademie Tutzing zur bayerischen Integrationspolitik spricht, werden Geflüchtete und deren Unterstützter*innen unter dem Motto: „There ARE Problems in Bavaria - Integration in Bayern heißt Abschiebelager“ vor den Toren der Akademie ab 18:30 Uhr gegen die zermürbende Abschreckungs- und Abschiebepolitik der Bayerischen sowie der Bundesregierung protestieren!

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02.06.2017

Ohrfeige für die Ausländerbehörde

Nürnberger Landgericht lehnt Beschwerde der Regierung ab / Nürnberger Schüler weiterhin auf freiem Fuß

Bayerischer Flüchtlingsrat: Nachdem das Amtsgericht Nürnberg gestern die Ingewahrsamnahme für den jungen Afghanen N. aufgehoben hatte, erhob die Regierung von Mittelfranken umgehend Beschwerde. Heute Nachmittag lehnte das Landgericht Nürnberg-Fürth diese Beschwerde ab. N. bleibt auf freiem Fuß. Die zuständigen Richter*innen folgten der Begründung ihrer Kollegen, dass keine Haftgründe gegen den Afghanen vorliegen und eine Haft nicht angeordnet werden kann. Von den Richter*innen kommt außerdem scharfe Kritik an der Regierung

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01.06.2017

Zur Pressemitteilung von Innenminister Herrmann

Bayerischer Flüchtlingsrat: „Die Einschätzung von Innenminister Herrmann, der Protest der Schüler sei von ‚linksextremistisch-autonomen Szene‘ gesteuert, deckt sich nicht mit unserem Eindruck von vor Ort. Die Blockade des Polizeifahrzeugs war eine spontane Aktion aus Entsetzen über diesen Abschiebeversuch. Wir vom Bayerischen Flüchtlingsrat danken den Mitschülerinnen und –schülern des jungen Afghanen von ganzem Herzen für ihren großartigen und mutigen Einsatz und sind stolz auf ihre praktische Solidarität!"

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01.06.2017

Amtsgericht Nürnberg lehnt Abschiebehaft für Nürnberger Schüler ab

Bayerischer Flüchtlingsrat: Heute Nachmittag hat das Amtsgericht Nürnberg den Antrag der Zentralen Ausländerbehörde Mittelfranken (ZAB) des gestern in Nürnberg in Gewahrsam genommenen Afghanen abgelehnt. Entgegen dem Vorbringen der ZAB liegen keine Haftgründe vor, so die Ermittlungsrichterin. Mit dem Beschluss folgt die Richterin dem Antrag des Rechtanwalts. Der seit gestern in Gewahrsam genommene afghanische Schüler wurde unverzüglich auf freien Fuß gesetzt und verließ unter Applaus von Mitschüler*innen und Freunden das Ermittlungsgericht. 

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31.05.2017

Abschiebung Kabul: Nur aufgeschoben?

Bayerischer Flüchtlingsrat fordert: ein „Weiter so“ geht nicht! Abschiebestopp nach Afghanistan und sofortige Freilassung der Abschiebehäftlinge!

Bayerischer Flüchtlingsrat: Unter der Verantwortung des CSU Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl, Innenminister Joachim Herrmann, werden durch die rigorose Durchsetzung von Abschiebungen Angst und Panik verbreitet. Bayern scheut nicht davor zurück, Kranke und Auszubildende abzuschieben, viele der in Abschiebehaft Sitzenden sind bestens integriert. Fast im Alleingang will Bayern die Abschiebungen nach Afghanistan forcieren, die anderen Bundesländer sind zurückhaltend oder beteiligen sich gar nicht.

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31.05.2017

Abschiebelotterie geht in die nächste Runde

Bayern räumt erbarmungslos ab, andere Länder zurückhaltend

Bayerischer FLüchtlingsrat: Bereits im Vorfeld der für heute geplanten Sammelabschiebung nach Afghanistan hat Bayern zahlreiche afghanische Flüchtlinge in Abschiebehaft nehmen lassen. In den letzten Tagen folgten weitere Verhaftungen, so dass gestern rund 20 Afghanen in Mühldorf auf die Abschiebung nach Kabul warteten. Bayern bleibt bei seiner Linie, viele gut integrierte Flüchtlinge mit vier oder mehr Jahren Aufenthalt ins Visier zu nehmen.

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29.05.2017

Abschiebungen nach Afghanistan gehen weiter

Protest dagegen in zahlreichen bayerischen Städten

Bayerischer Flüchtlingsrat: Aller Voraussicht nach wird diesen Mittwoch, den 31.05.2017, der mittlerweile 6. Abschiebecharter nach Kabul gehen. Weder Bundesregierung noch die Bayerische Staatsregierung haben sich von der Vielzahl an Warnungen, Protesten und regelmäßigen Meldungen über Attentate in Afghanistan beirren lassen und schieben unermüdlich weiter ab.

Wer ausreisepflichtig  und gesund sei sowie keine aufenthaltsrechtlichen Perspektiven in Deutschland mehr habe, müsse das Land verlassen. So versucht die Bayerische Staatsregierung Abschiebungen in das Bürgerkriegsland zu rechtfertigen.

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15.05.2017

Nackt unter der Brücke

In einem humanen Rechtsstaat steht die Würde des Menschen auch über dem Wunsch nach Strafe und dem Zorn von Ämtern

Süddeutsche Zeitung: Irgendwann ist ihnen in der Ausländerbehörde wohl der Kragen geplatzt. Ein Asylbewerber weigert sich, bei der Beschaffung seines Passes mitzuwirken, und verhindert so seine Abschiebung nach Kamerun. Seit einigen Jahren erhält der Mann nur noch Essen, Kleidung und Unterkunft vom Staat, aber keinen Cent für Bustickets oder zum Telefonieren. So nachvollziehbar es ist, wenn sich Beamte nicht auf der Nase herumtanzen lassen wollen, so fragwürdig ist das Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel, das diese Sanktion jetzt absegnete

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15.05.2017

Geringere Asylleistungen bei fehlender Mitwirkung zu Abschiebung

Asylbewerbern dürfen die Sozialleistungen gekürzt werden, wenn sie sich weigern, fehlende Passpapiere zu besorgen. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene mit Passpapieren abgeschoben werden kann. Die Linke kritisieren Urteil als perfide und zynisch

MiGazin: Das BSG urteilte, dass der Mann nur Anspruch auf das „unabweisbar Gebotene“ habe. Der Gesetzgeber sei nicht daran gehindert, Sozialleistungen mit ausländerrechtlichen Pflichten zu verknüpfen. Dies sei auch mit dem Grundgesetz vereinbar. Hier hätte der Kläger jederzeit höhere Leistungen erhalten können. Voraussetzung hierfür wäre nur gewesen, dass er aktiv an der Beschaffung seiner Passpapiere mitwirkt

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12.05.2017

Bundesozialgericht: Das nackte Überleben ist genug

Bundessozialgericht hält Kürzungen der Sozialleistungen für Flüchtlinge bis weit unter das menschenwürdige Existenzminimum für verfassungsrechtlich unbedenklich

Bayerischer Flüchtlingsrat: Das Urteil des Bundessozialgerichts ist ein Schlag ins Gesicht von tausenden Flüchtlingen in Deutschland. Zwar gelten hier die Menschenrechte und auf dem Papier hat jeder einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Aber für Flüchtlinge gilt das nicht, besonders wenn sie nicht bereit sind, bei ihrer eigenen Abschiebung zum Beispiel nach Afghanistan oder in den Iran mitzuhelfen. Die Behörden können ihnen nun mit Billigung des Bundessozialgerichts gnadenlos die Sozialleistungen zusammenstreichen, so weit unter das Existenzminimum, dass gerade noch das nackte Überleben gesichert ist. Telefonieren mit der Familie, Schulhefte für die Kinder, Anwaltskosten, Fahrkarten, Mitgliedsbeiträge bei Sportvereinen, alles gestrichen zugunsten der Abschiebeförderung

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