Pressemitteilungen

Hier finden Sie die Pressemitteilungen des Bayerischen Flüchtlingsrats. Pressemitteilungen von oder in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen werden extra gekennzeichnet.

09.05.2017

Sozialleistungskürzung für Flüchtlinge vor dem Bundessozialgericht

12.05.2017: Bundessozialgericht verhandelt über Sozialleistungskürzung wegen Verweigerung der Mitwirkungspflicht / Flüchtlingsrat: „Massive Einschränkung des menschenwürdigen Existenzminimums beenden!“

Bayerischer Flüchtlingsrat: Am kommenden Freitag, den 12.05.2017 wird das Bundessozialgericht mündlich den Fall eines Flüchtlings verhandeln, der sich seit Jahren konsequent weigert, an der Passbeschaffung und damit seiner eigenen Abschiebung mitzuwirken. Seit 2005 erhält er deshalb nur noch eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Sachleistungen und kein Bargeld, um ihn zur Mitwirkung zu zwingen. Seit 2013 sind das nur noch Leistungen zur Deckung des physischen Existenzminimums, jedoch nicht zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums

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25.04.2017

Abschiebungen nach Kabul: Christlich-Soziale Familientrennung

Bayerischer Flüchtlingsrat kritisiert eingeschränkte Grundrechte für Flüchtlinge

Bayerischer Flüchtlingsrat: Bei der gestrigen Abschiebung vom Flughafen München nach Kabul wurden nach Informationen des Bayerischen Flüchtlingsrats insgesamt 14 Afghanen abgeschoben, darunter drei Flüchtlinge aus Bayern. Bei Abschiebungen nach Afghanistan hat Bayern immer wieder angehende Vaterschaften oder Heiratsvorbereitungen ignoriert.

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24.04.2017

Die fünfte Sammelabschiebung nach Afghanistan

Die behutsame Abschiebepolitik: Abgeschobene in Kabul abladen und vergessen

Bayerischer Flüchtlingsrat: Heute findet zum fünften Mal eine Sammelabschiebung nach Afghanistan statt, Abflugsort ist wieder München. Der Bayerische Flüchtlingsrat ruft für heute 19 Uhr zur Demonstration gegen Abschiebungen nach Afghanistan am Münchner Flughafen am MAC-Forum auf.

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13.04.2017

Brutalität bei Abschiebungen in Bayern kennt keine Grenzen

Tabubruch: Familientrennung bei Abschiebungen aus dem Abschiebelager Manching/Ingolstadt

Mittwoch früh holte die Polizei einen Familienvater und seine kleine knapp zweijährige Tochter aus der Rückführungseinrichtung in Manching zur Abschiebung ab. Die psychisch kranke Mutter befand sich zu der Zeit stationär im Klinikum Ingolstadt, die zwei älteren Kinder in der Obhut des Jugendamtes.

Dies ist ein Tabubruch. Bislang befolgte das bayerische Innenministerium die Linie, Familien nicht durch Abschiebungen zu trennen. Das jetzige Vorgehen der Regierung von Oberbayern, einen Teil der Familie mit nachweislich schwer erkrankten Familienmitgliedern abzuschieben und zu trennen, zeigt, dass die Brutalität und der Skrupel bei Abschiebungen keine Grenzen mehr kennt.“ kritisiert Mia Pulkkinen, Mitarbeiterin des Bayerischen Flüchtlingsrats.

 

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28.03.2017

Durchsetzbarkeit zählt, der Rechtsstaat scheitert

Bayerischer Flüchtlingsrat kritisiert die Abschiebung eines in Deutschland verlobten Afghanen

Bayerischer Flüchtlingsrat: Am gestrigen Montag wurde zum vierten Mal eine Sammelabschiebung mit insgesamt 15 Personen nach Afghanistan durchgeführt. Mehr als 300 Demonstrant*innen protestierten am Münchener Flughafen gegen diesen „Flug der Schande“. Große Sorge bereitet der Verlust an Rechtsverständnis, Menschlichkeit und Augenmaß bei diesen Abschiebungen. Zur Legitimierung der Abschiebungen werden die Innenminister, insbesondere des Bundes und Bayerns, nicht müde zu betonen, dass auch Straftäter auf dem Flug sind. Bayerns Innenminister legitimierte die Abschiebung außerdem durch die Feststellung, es seien ausschließlich alleinstehende Männer abgeschoben worden. Zumindest in einem Fall ist das falsch, und war den Behörden bekannt: Herr R, einer der Abgeschobenen, ist schon länger verlobt.

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26.03.2017

Abschiebehilfe von Amtsgericht und Psychiatrie

Bayerischer Flüchtlingsrat kritisiert Verhalten als Schande für Ärzt*innen und Richter*innen

Bayerischer Flüchtlingsrat: Eine Psychiatrie stempelt einen Suizidgefährdeten gesund, damit die Behörden den Betroffenen noch schnell auf den Flug nach Kabul setzen können. Eine Richterin am Amtsgericht stellt einen Haftbeschluss aus, wohl wissend, dass ein anderes Amtsgericht erst vor wenigen Tagen festgestellt hatte, es liege kein ausreichender Grund für die Abschiebehaft vor – das sind willfährige Handlanger des bayerischen Abschiebeministers, der einzig das Interesse kennt, Menschen aus dem Land zu schaffen

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24.03.2017

Hände weg vom Kirchenasyl!

Bayerns Justizminister Winfried Bausback behauptet in einer Pressemitteilung, Kirchenasyl sei eine strafbare Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt / Flüchtlingsrat: „Kirchenasyl ist nicht strafbar!“

Bayerischer Flüchtlingsrat: Die PfarrerInnen melden die Kirchenasyle selbst bei den Behörden, damit diese wissen, wo sich die Flüchtlinge aufhalten. Flüchtlinge im Kirchenasyl können sich deshalb gar nicht des illegalen Aufenthalts strafbar machen, somit ist auch eine Beihilfehandlung gar nicht möglich. Selbst wenn das verschärfte Vorgehen der bayerischen Staatsanwaltschaften nicht durch Justiz- oder Innenministerium angewiesen ist, sondern auf der Motivation einzelner StaatsanwältInnen beruht, ist es nach unserer Kenntnis bundesweit einzigartig, auch in Bayern relativ neu und wirkt wie ein politisch motivierter Einschüchterungsversuch.

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10.03.2017

Landratsamt Freising lässt Arbeits- und Ausbildungsverbote hageln

Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert das Landratsamt als Bollwerk gegen Vernunft

Bayerischer Flüchtlingsrat: Unter den Landratsämtern, die die Weisungen des Innenministeriums besonders rigoros auslegen, bewirbt sich der Landkreis Freising um einen Spitzenplatz. In zahlreichen Fällen wird eine Arbeitserlaubnis nicht gewährt, in anderen sogar entzogen, obwohl die Betroffenen noch im Asylverfahren sind. Zwei Beispiele:

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08.03.2017

Getroffene Hunde bellen - eine Atmosphäre der Angst

Bayerischer Flüchtlingsrat: Menschen in Lager zu stecken, sie zu isolieren und Ihnen von Anfang an jede Möglichkeit zu nehmen, sich über ihre Rechte zu informieren, sind reine Abschreckungsmaßnahmen der Regierung, die der Bayerische Flüchtlingsrat seit langem kritisiert. Sie jedoch einzuschüchtern und zu bedrohen, weil Sie für Ihre Rechte auf die Straße gehen wollen und Ihre Meinung kundtun, ist gefährlich und feige.

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07.03.2017

Sozialministerium wird nervös und droht den Wohlfahrtsverbänden, den Geldhahn zuzudrehen

Sozialministerium will Wohlfahrtsverbände zu Handlangern der Regierung machen

Bayerischer Flüchtlingsrat: Die Wohlfahrtsverbände in Bayern haben dieser Tage ein Schreiben des Sozialministeriums bekommen, das eine ganz klare Drohung enthält: Sollten Mitarbeiter*innen der Wohlfahrtsverbände weiter Mitteilungen des Bayerischen Flüchtlingsrats verbreiten, wie von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge sich dieser Abschiebung entziehen können oder wann ein Folgeantrag sinnvoll ist, dann droht das Sozialministerium damit, den Geldhahn (80 % der Stellenfinanzierung) zuzudrehen.

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