01.06.2017

Amtsgericht Nürnberg lehnt Abschiebehaft für Nürnberger Schüler ab

Heute Nachmittag hat das Amtsgericht Nürnberg den Antrag der Zentralen Ausländerbehörde Mittelfranken (ZAB) des gestern in Nürnberg in Gewahrsam genommenen Afghanen abgelehnt. Entgegen dem Vorbringen der ZAB liegen keine Haftgründe vor, so die Ermittlungsrichterin. Mit dem Beschluss folgt die Richterin dem Antrag des Rechtanwalts. Der seit gestern in Gewahrsam genommene afghanische Schüler wurde unverzüglich auf freien Fuß gesetzt und verließ unter Applaus von Mitschüler*innen und Freunden das Ermittlungsgericht. 

„Mein Mandant ist froh wieder auf freien Fuß zu sein. Er will sich nun von dem gestrigen Tag erholen und dann werden wir sämtliche rechtliche Mittel ausschöpfen, damit er sich eine Perspektive in Deutschland aufbauen kann“, so Rechtsanwalt Michael Brenner kurz nach der Anhörung. Johanna Böhm vom Bayerischen Flüchtlingsrat begrüßt die Freilassung des verhafteten Afghanen: „Alles andere wäre auch ein weiterer Skandal gewesen, in der aktuellen Reihe menschenverachtender und unverhältnismäßiger Polizei- und Behördenaktionen in Nürnberg und Bayern. Wir werden den Fall weiter unterstützen und hoffen dass die traurigen Eskalationen um Abschiebungen nach Afghanistan bald ein Ende haben werden“.

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