10.03.2017

Landratsamt Freising lässt Arbeits- und Ausbildungsverbote hageln

Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert das Landratsamt als Bollwerk gegen Vernunft

Unter den Landratsämtern, die die Weisungen des Innenministeriums besonders rigoros auslegen, bewirbt sich der Landkreis Freising um einen Spitzenplatz. In zahlreichen Fällen wird eine Arbeitserlaubnis nicht gewährt, in anderen sogar entzogen, obwohl die Betroffenen noch im Asylverfahren sind. Zwei Beispiele:

 

Ein junger Afghane beantragt eine Arbeitserlaubnis für Regalauffüllen in einem Geschäft, dessen Chef ebenfalls Afghane ist. Die Ausländerbehörde des Landratsamts Freising schreibt, dass sie den Antrag ablehnen wird, wenn der junge Mann nicht 1. eine Taskira (afghanischer Identitätsnachweis) vorlegt, deren Echtheit von der deutschen Botschaft in Kabul beglaubigt worden ist, und 2. einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf A2 Niveau beibringt.

Ein nigerianischer Familienvater, seit September 2016 angestellt in einem Landschaftsbau-Betrieb, möchte dort eine Ausbildung beginnen. Auch er ist noch im Asylverfahren. Als der Antrag beim Landratsamt eingeht, wird nicht nur angekündigt, dass der Antrag abgelehnt wird, sondern auch, dass die Arbeitserlaubnis zum 16.4. entzogen wird – wegen schlechter Bleibeperspektive und mangelnder Mitwirkung bei der Identitätsklärung.

 

Es ist offenkundig, dass diese Verbotspolitik hohe Folgekosten verursacht: Arbeitgeber*innen und Ausbildungsbetriebe wenden sich gefrustet von der Flüchtlingsintegration ab, Flüchtlinge und Ehrenamtliche fühlen sich abgelehnt und nicht respektiert.

 

Der Bayerische Flüchtlingsrat hält eine solche Verbotshaltung mehrfach für schädlich. Nicht nur können Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht besetzt werden, sondern die Betroffenen werden zur Untätigkeit und zum Rumsitzen in ihren Unterkünften verdammt. Die vom Landratsamt erteilten Auflagen dienen nur dazu, eine widersinnige Verbotspolitik zu rechtfertigen, deren Konsequenzen nicht zuletzt der Landkreis selbst zu tragen hat,“ kritisiert Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat.

Während viele auch CSU geführte Landkreise versuchen, die restriktiven Vorgaben des Innenministeriums zugunsten von Arbeit und Ausbildung auszulegen, steigern sich einige in Verbotsexzesse hinein. Das ist keine Politik oder pragmatisches Verwaltungshandeln, das ist ein amtlicher Abwehrreflex. Damit präsentiert sich das Landratsamt Freising als behördliches Bollwerk gegen die Vernunft.“

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