Zugang zu Sprach- und Integrationskursen

Integrationskurse und berufsbezogene Deutschförderkurse können nun wieder von Asylbewerber*innen mit keiner sog. guten Bleibeperspektive besucht werden. Eine gute Bleibeperspektive haben derzeit nur noch Asylbewerber*innen aus Syrien und Eritrea. Voraussetzung ist eine Einreise vor dem 01.08.2019, kein sicheres Herkunftsland sowie eine sog. Arbeitsmarktnähe (z.B. durch Meldung als arbeitssuchend). Bei berufsbezogenen Deutschförderkursen können auch Geduldete, wenn die Abschiebung seit mind. 6 Monaten ausgesetzt ist und sie bei der Arbeitsagentur gemeldet sind, teilnehmen. Mehr dazu ebenfalls bei Claudius Vogt.