Beschäftigungsduldung

Die am 01.01.2020 in Kraft tretende Beschäftigungsduldung gem. §60d AufenthG soll eigentlich Personen die schon lange einer Arbeit nachgehen, aufenthaltsrechtliche Sicherheit bringen. Jedoch sind die Hürden dermaßen hoch, dass diese vermutlich nur für wenige in Betracht kommen wird. Mehr zur Beschäftigungsduldung finden Sie ebenfalls bei Claudius Vogt sowie unserem aktuellen Flyer.