Änderungen im AsylbLG

Auch im Asylbewerberleistungsgesetz gab es eine Vielzahl an Änderungen. Eine Verbesserung ist die Möglichkeit für Geflüchtete, 200 EUR anrechnungsfrei für ehrenamtliche Tätigkeiten im Monat dazu zu verdienen. Jedoch gibt es auch massive Verschärfungen. So werden Alleinstehende die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden als „Bedarfsgemeinschaft“ betrachtet und erhalten weniger Leistungen. Diese sowie einige andere Änderungen halten wir für rechtswidrig und empfehlen bei Kürzungen eine Beratung und ggf. das Einlegen eines Widerspruchs. Mehr Informationen finden Sie im Newsletter der Kanzlei Haubner & Schank vom 29.08. 2018 sowie in der Beilage „Das Migrationspaket“ im Asylmagazin 08/2019. Eine ausführliche Arbeitshilfe zum Asylbewerberleistungsgesetz gibt es auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband vom 25.09.2019.