Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

Das  Asylbewerberleistungsgesetz regelt, welche Sozialleistungen Menschen erhalten, die sich als Asylsuchende,
mit einer Duldung oder mit bestimmten Aufenthaltserlaubnissen in Deutschland aufhalten oder
vollziehbar ausreisepflichtig sind.

III. Gesetz zur Änderung des AsylbLG - Leistungskürzungen ab 09.2019

(Stand Juli/2019)

 

Das im Sommer beschlossene sog. Migrationspaket, beeinhaltet auch Änderungen und Verschärfungen im Asylbewerberleistungsgesetz. So sollen zukünftig Asylbewerber*innen in Gemeinschaftsunterkünften, als "Bedarfsgemeinschaft" betrachtet werden. Dies hat zur Folge, dass Alleinstehende nicht mehr Leistungen nach der Regelbedarfsstufe I sondern um 10% gekürzte Leistungen nach der Regelbedarfsstufe II erhalten. Weiter können Kürzungen und Verschärfungen Personen im sog. Dublin Verfahren wie auch Personen die bereits einen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erhalten haben.

Wir halten diese Änderung für rechtswidrig und empfehlen allen Betroffenen Widerspruch und Klage zu erheben.

Weitere Informationen und Vorgehensweisen zu den Änderungen im AsylbLG gibt es im neuen Newsletter der Kanzlei Haubner & Schank >>>

 

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Geflüchtete haben einen Anspruch auf angepasste höhere Regelbedarfe – Widerspruch noch vor Jahresende einlegen!

(Stand Dezember/2018)

 

Grundleistungen, so auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt, müssen jährlich analog den Veränderungsraten des SGBXII angepasst werden. Kurz: Steigen die allgemeinen Lebenshaltungskosten, müssen auch Sozialleistungen steigen. Dies ist seit 2016 zumindest bei Leistungen gem. §3 AsylblG (Grundleistungen für Asylsuchende und Personen in der Duldung) nicht geschehen. Das Sozialgericht Stade hat nun in seinem Urteil vom 13. November entschieden, dass die Leistungen die Asylbewerber*innen erhalten zu niedrig sind und dem Kläger einen um mehrere Euro erhöhten Betrag zugesprochen.

Leistungskürzungen nach AsylblG: Informationen der Kanzlei Haubner und Schank

Stand Juli 2017

 

Informationen der Kanzlei Haubner und Schank zu Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz wegen fehlender Mitwirkung bei der Identitätsklärung im noch laufenden Asylverfahren.

 

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Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz mit Hilfen für die Beratungspraxis | Der Paritätische Gesamtverband

Stand März 2015

 

Die Arbeitshilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes gibt einen Überblick über die Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, welche zum 1. März 2015 in Kraft getreten sind. Sie bietet Informationen darüber, wer Leistungen nach dem AsylblG bekommt, welche Leistungen gezahlt werden und wie die gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern geregelt ist. Zudem kann hier auch der exakte Wortlaut des Gesetzes nachgelesen werden. 

 

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Übersicht zu den aktuellen Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz | ASYLMAGAZIN  vom Informationsverbund Asyl und Migration e.V.

Stand März 2015

 

Dieser Artikel aus dem Asylmagazin des Informationsverbundes Asyl und Migration gibt ebenfalls einen kurzen Überblick über die Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015. Dabei wird überwiegend darauf eingegangen wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommt und was diese Leistungen beinhalten.

 

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