Gesetzestexte

 

Bundesrecht

 

Hier finden Sie eine Auswahl der Gesetze und Verordnungen der BRD, mit denen Flucht und Migration normiert und behindert werden.


Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

"Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. 2 Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. 3 Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. 4 Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern. 5 Die Regelungen in anderen Gesetzen bleiben unberührt."


Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Die AufenthV regelt die Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes

 

Asylgesetz (AsylG)

Das Asylgesetz, vormals Asylverfahrensgesetz, regelt das Asylverfahren der BRD von den Erstinterviews beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Unterbringung von AsylbewerberInnen bis zur Abschiebung nach der Ablehnung des Asylantrags.

 

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Gesetz zur Regelung der Sozialleistungsversorgung von Asylsuchenden.

 

 

Bayerisches Landesrecht

 

Bayern hat die bundes- und europaweiten Regelungen durch eigene verschärft. Hier finden Sie die relevanten Gesetze und Verordnungen auf Landesebene.

 

Bayerisches Landesaufnahmegesetz (AufnG)

Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Das AufnG legt fest, dass alle Flüchtlinge, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, in Sammellagern leben müssen. Damit sind sie in einem nahezu geschlossenen Universum der Lager gefangen. Nach ihrer Ankunft in Deutschland müssen sie in "Aufnahmeeinrichtungen" leben, danach werden sie auf "Gemeinschaftsunterkünfte" verteilt und werden, so sie keine Aufenthaltserlaubnis erhalten, von dort aus abgeschoben. Gab es in der Vergangenheit noch die Möglichkeit, aus dem Lager auszuziehen und eine eigene Wohnung anzumieten, müssen seit 2002 alle Flüchtlinge, die (noch) keine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben, in Lagern leben. Selbst diejenigen, die bereits eigene Wohnungen hatten, werden wieder in die Lager zurück gezwungen.

 

Bayerische Asyldurchführungsverordnung (DV Asyl)

Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Aufnahmegesetzes und des § 12a des Aufenthaltsgesetzes
Die DV Asyl regelt die Unterbringung der Flüchtlinge in Bayern und legt dafür Verteilschlüssel auf die Landkreise und kreisfreien Städte fest.

 

Mindeststandards Flüchtlingslager

Leitlinie zu Art, Größe und und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber
Diese Mindeststandards wurden vom bayerischen Sozialministerium zum 1.4.2010 in Kraft gesetzt und legen 7 qm Wohnraum pro Person, sowie die Anzahl der Duschen, Toiletten, Herdplatten je BewohnerInnen fest. Sie gelten jedoch nur für die Gemeinschaftsunterkünfte, die nach dem 1.4.2010 neu eröffnet werden, nicht jedoch für die älteren, noch für dezentrale Unterkünfte oder Erstaufnahmeeinrichtungen.
Diese Mindeststandards wurden von der Bayerischen Staatsregierung am 03.08.2015 wieder außer Vollzug gesetzt.

 

 

 

Diese Seiten wurden im Rahmen des Projekts VOR ORT des Bayerischen Flüchtlingsrats erstellt.
Das Projekt VOR ORT wird gefördert von:

 

Logo Robert Bosch Stiftung