Arbeit und Ausbildung

 

Der Arbeits- und Bildungsmarktzugang für Flüchtlinge ist abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
Während der Verpflichtung in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, gilt ein generelles Arbeitsverbot. Diese Pflicht kann für maximal sechs Monate bestehen, für Menschen aus den so genannten sicheren Herkunftsstaaten auch darüber hinaus.

Überblick zur Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerber*innen und Geduldeten

 

Eine Arbeitshilfe des Paritätischen zur Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 ff.
AufenthG: Praxistipps und Hintergründe (Stand Februar 2017)

 

Arbeitshilfe >>>

 

Allgemeine Informationen der Kanzlei Haubner und Schank zur Arbeitserlaubnis und Ausbildungsduldung für Asylsuchende und Geduldete (Stand Juli 2017).

 

Arbeitserlaubnis und Ausbildung >>>

 

Stellungnahme des Rechtsanwalts Hubert Heinhold zum Innenministeriellen Schreiben vom 01.09.2016. RA Heinhold erläutert und hinterfragt die bis dato getroffenen Regelungen (Stand September 2016).

 

Stellungnahme von RA Hubert Heinhold >>>

 

 

Zusammenstellung der Innenministeriellen Schreiben (IMS)

 

Position des Bundesinnenministeriums >>> (Stand 2016)

 

IMS vom September 2016 >>>

 

Ein Schaubild zum IMS vom 01.09.2016 (Az.IA2-2081-1-8-19) mit einer Übersicht zur Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerber*innen und Geduldeten (Stand September 2016).

 

Schaubild >>>

 

Schreiben an die Bayerischen Wirtschaftsvertreter >>> (Dezember 2016)

 

IMS vom Januar 2017 >>>

 

Beschäftigung und Ausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten in Bayern - Regelungen des Bayerischen Innenministeriums (Stand Mai 2017)

 

IMS 31.05.2017 >>>

 

Aus dem Bericht der Kabinettssitzung >>> (Mai 2017)

 

Allgemeine Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums >>> (Mai 2017)

 

 

Zugang zur Beschäftigung mit Duldung und Gestattung | GGUA Flüchtlingshilfe

Stand Januar 2016

 

Eine tabellarische Übersicht der rechtlichen Voraussetzungen für den Beschäftigungszugang mit Duldung oder Gestattung bzw. BÜMA.

 

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Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer | GGUA Flüchtlingshilfe

Stand August 2015

 

Eine tabellarische Übersicht der rechtlichen Voraussetzungen für den Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer (besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union).

 

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Erfordernis einer Arbeitserlaubnis bzw. einer Zustimmung zur Beschäftigung für ein Praktikum für Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung / BÜMA | GGUA Flüchtlingshilfe

Stand Januar 2016

 

Tabellarische Übersicht über Voraussetzungen für ein Praktikum für Personen mit Duldung oder Gestattung bzw. BÜMA.

 

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Ausbildungsverbote bei jungen Flüchtlingen  |  BUMF

Stand Oktober 2015

 

Eine Arbeitshilfe zu Ausbildungsverboten und Bildungseinschränkungen bei minderjährigen Flüchtlingen und jungen Erwachsenen.

 

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Diese Seiten wurden im Rahmen des Projekts VOR ORT des Bayerischen Flüchtlingsrats erstellt.
Das Projekt VOR ORT wird gefördert von:

 

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