Hilfreiche Informationen in der Corona-Krise für Geflüchtete in Bayern

(Stand 24.03.2020)

 

Ausländerbehörden

 

In vielen Städten und Landkreisen haben Behörden nicht mehr oder nur eingeschränkt geöffnet. Wenn Sie einen Termin oder ein dringendes Anliegen haben, informieren Sie sich vorher bei der Behörde. Zum Beispiel telefonisch oder indem Sie auf die Website schauen. Was mache ich, wenn Dokumente ablaufen, z.B. die Duldung, Aufenthaltsgestattung oder Arbeitserlaubnis? Manche Behörden verschicken von sich aus neue Papiere. Andere nicht. In manchen Regionen ist die Polizei informiert, dass Papiere abgelaufen sein können und keine Anzeigen erstattet werden sollen. Wenn Sie sicher gehen wollen, schreiben Sie der Behörde einen Brief. Bitten Sie um eine Bestätigung, dass Ihre Papiere noch gültig sind, bis Sie wieder einen Termin haben können. Dies werfen Sie in den Briefkasten der Behörde. Hier finden Sie eine Vorlage >>>

 

Bescheide vom Bundesamt

 

Sollte der Bescheid negativ sein, können Sie dagegen klagen. Die Rechtsantragsstellen in den Verwaltungsgerichten haben zum Teil geschlossen. Kontaktieren Sie bitte Ihre Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und/oder die zuständigen Beratungsstellen per Mail oder telefonisch. Sie können auch den Bayerischen Flüchtlingsrat kontaktieren. 

Es ist möglich, auch selbst gegen den (negativen) Asylbescheid Klage einzureichen. Dazu finden Sie hier eine Vorlage >>>
Die Klage muss schriftlich bei dem zuständigen Verwaltungsgericht bis zu dem Datum eingereicht werden, der am Ende des Briefs steht (Rechtmittelfrist).

 

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

Die Auszahlung von öffentlichen Leistungen müsste nach wie vor gewährleistet sein. Sollte dies nicht der Fall sein, kontaktieren Sie bitte das zuständige Sozialamt. Auch hier können Sie sich gerne an den Bayerischen Flüchtlingsrat wenden. 

 

Abschiebungen und Abschiebehaft

 

Laut dem BAMF wurden am 20.3.2020 alle Dublin-Überstellungen bis auf weiteres ausgesetzt. Die Überstellungsfrist ist jedoch nur unterbrochen - wie es hier weitergeht, muss abgewartet werden. Es gibt Informationen aus dem Innenministerium, dass ab dem 30.05. wieder Einzel- und Sammelabschiebungen stattfinden können.Ob eine Abschiebung möglich ist, hängt von existierenden Flugverbindungen und Einreise-/Quarantänebeschränkungen ab. Falls Sie Angst haben, dass Sie betroffen sein könnten, wenden Sie sich an Beratungsstellen, Rechtsvertretung oder den Bayerischen Flüchtlingsrat.Bitte melden Sie sich hier bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Beratungsstellen oder dem Bayerischen Flüchtlingsrat. 

 

Aktuelle Informationen und Tipps zu Corona

 

Täglich aktualisierte Infos zum Coronavirus in deutsch, englisch, persisch, französisch und pashtu finden Sie hier: https://www.nds-fluerat.org/42422/aktuelles/infosammlung-mehrsprachig-zu-corona-virus-und-umgang/.
Weitere mehrsprachige Informationen gibt es auch hier: http://corona-ethnomed.sprachwahl.info-data.info/

In Bayern gibt es seit Freitag, 20.03.2020 eine allgemeine Ausgangsbeschränkung. Das heißt, dass der Kontakt zu anderen Menschen - außer denen, die im eigenen Haushalt wohnen - so gering wie möglich gehalten werden soll. Aktuelle Informationen für Menschen in Bayern in mehreren Sprachen gibt es hier: https://www.br.de/nachrichten/corona-news-in-english-tuerk-hrvatski-italiano-arabic,RtP4XBT

 

Was tun bei Verdacht auf Corona

 

Wenn Sie denken, dass Sie selbst oder andere mit dem Coronavirus infiziert sein könnten, rufen Sie bitte Ihren Arzt oder das Gesundheitsamt in Ihrer Stadt an. Sie können auch den ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen unter 116 117.

Dort bitten Sie um einen Test. Einen Test bekommen Sie umsonst, wenn Sie Kontakt mit jemandem hatten, der mit dem Coronavirus infiziert ist oder wenn Sie in einem Risikogebiet waren. Die aktuellen Risikogebiete gibt es täglich aktualisiert hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

 

Das Leben in Unterkünften für Geflüchtete

 

Das Leben mit vielen anderen Menschen auf engem Raum ist grundsätzlich nicht einfach. Bei einer Pandemie und höheren Ansteckungsgefahren ist es deutlich schwieriger. Es werden Vorkehrungen getroffen, dass Personen, die eventuell infiziert sein könnten, sollen verlegt und medizinisch betreut werden. Besonders gefährdete Personen, z.B. ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen können verlegt werden. Bitte sprechen Sie hier mit der Unterkunftsverwaltung oder dem Sozialdienst. Vorsicht: viele Sozialdienste sind nur noch telefonisch erreichbar. In Unterkünften mit Kantinenversorgung sollten die Essenszeiten verlängert werden - so dass nicht alle gemeinsam essen. Auch müsste es erlaubt sein, das Essen mit auf das eigene Zimmer zu nehmen. Wenn dies bei Ihnen nicht funktioniert, sprechen Sie die Unterkunftsverwaltung an. Sie können sich auch gerne beim Bayerischen Flüchtlingsrat melden. 

 

Häusliche Quarantäne

 

Wenn Sie oder ein Familienmitglied sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, werden Sie und Ihre Familie unter Quarantäne gestellt. Das bedeutet, dass Sie Ihre Wohnung für mindestens 14 Tage nicht verlassen dürfen. Dies ist eine sehr schwierige Situation, besonders, wenn auch Kinder betroffen sind. Es ist wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und den Kontakt zu Verwandten, Freundinnen und Freunden per Telefon halten.

Wenn jemand anderes in Ihrer Unterkunft sich infiziert hat, ist es möglich, dass die gesamte Unterkunft oder ein Teil davon unter Quarantäne gestellt wird. Sie können sich gemeinsam mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern überlegen, welche Forderungen Sie für diesen Fall an die Heimleitung haben. Sie können zum Beispiel um frei zugängliches WLAN in der Unterkunft bitten. Sie können auch mit der Unterkunftsverwaltung darüber sprechen, wie die Essensversorgung aussehen soll, falls es zur Quarantäne kommt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Bayerischen Flüchtlingsrat. 

 

Ärztliche Versorgung

 

Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und einen Behandlungsschein vom Sozialamt benötigen, brauchen diesen auch weiterhin. Dieser sollte in der Regel telefonisch beim zuständigen Sozialamt erfragt werden können. Bei Notfällen kann natürlich weiterhin auch ohne Behandlungsschein ärztliche Unterstützung in Anspruch genommen werden. In ANKER-Zentren wurden Ärztezentren eingerichtet. 

 

Illegalisierte Personen

 

Für Menschen, die keine Papiere haben, kann die aktuelle Situation noch schwieriger und prekärer sein. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Beratungsstellen Ihres Vertrauens. Auch der Bayerische Flüchtlingsrat steht hier gerne vertraulich und anonym zu Verfügung. 

 

 

Kontakte des Bayerischen Flüchtlingsrat

München: Tel: 089 - 76 22 34, Montag, Mittwoch und Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr

Nürnberg: 0911 - 99 44 59 46, Dienstag und Donnerstag: 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr

E-Mail: kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de

WhatsApp: +49 159 03779566

 

Weitere Kontakte

Infotelefon der Internationen Welle auf arabisch: 01749522781, 017674716455, 01629216129

 

Informationen aus den bayerischen Ministerien

Antworten auf viele Fragen sowie den täglichen Newsletter aus dem bayerischen Innenministerium zu Corona finden Sie auf der Homepage des bayerischen Innenministeriums unter: https://www.innenministerium.bayern.de/miniwebs/coronavirus/index.php

Antworten zu gesundheitlichen Fragen und zu Fragen der Prävention finden Sie auf der Homepage des bayerischen Gesundheitsministeriums: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/