Bildung und Kinderbetreuung

Bildung und Kinderbetreuung


Nach dem bayerischen Schulgesetz beginnt die Schulpflicht für geflüchtete Kinder und Jugendliche erst drei Monate nach deren Einreise. Solange erhalten sie größtenteils keinen Unterricht. Auch danach dürfen die meisten Kinder und Jugendlichen keine Regelschulen besuchen, sondern werden in eigens eingerichteten Lagerschulen unterrichtet, in denen hauptsächlich Deutschstunden angeboten werden. Zudem gibt es keine angemessene Unterteilung der Schüler*innen nach Alter oder Wissensstand.

Da für Familien nur eine Aufenthaltsdauer von sechs Monaten in den ANKER-Zentren vorgesehen ist, richtet sich auch der Lehrplan danach. Doch viele Kinder und Jugendliche müssen zum Teil jahrelang in den Lagern ausharren. Sie erhalten somit keine fortführende Bildung, sondern nur eine ewige Wiederholung einfachster Inhalte. Zeugnisse oder gar Abschlüsse zu erwerben ist für sie unmöglich. Sie verlieren dadurch wichtige Zeit und ihnen wird die Zukunft verbaut – und Integration erschwert.

Für die kleineren Kinder sieht es nicht besser aus. Auch wenn einige ANKER-Zentren über eine Kinderbetreuung verfügen, so wird diese aufgrund fehlender Kapazitäten nur wenige Stunden pro Tag angeboten und kann auch nicht von allen Kindern aus den Lagern wahrgenommen werden.

Generell ist der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen für fast alle Bewohner*innen der ANKER-Zentren sehr schwierig und oft gibt es keine Zertifikate. Nur Anerkannte oder Personen mit einer sogenannten „guten Bleibeperspektive“ dürfen einen Integrationskurs besuchen – das sind im Moment nur Menschen aus Syrien und Eritrea.


Kalkidan, 25, Äthiopien, acht Monate in Regensburg
Ich durfte einen A1 Kurs besuchen, den Einführungsteil, nur um mich vorstellen zu können und eine Idee davon zu bekommen, wie die deutsche Sprache aussieht. Aber wir können nicht weitermachen und bekommen nicht einmal ein Zertifikat. Diesen Kurs habe ich drei Monate besucht, aber als ich nach dem nächsten Integrationskurs gefragt habe, wurde mir gesagt, dass ich keinen machen darf, weil ich im ANKER-Zentrum lebe und mein Ausweis das nicht zulässt.


Etablierung von AnKER-Zentren und die Rechte der Kinder (Gemeinsame Stellungnahme von 24 Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsorganisationen, 24.05.2018)