ESF-BAMF Kurse

Überregionales Anmeldeverfahren zu berufsbezogenen Deutschkursen für die Fläche Bayern


Zielgruppe:

Flüchtlinge und Bleibeberechtigte mit mindestens nachrangigem Arbeitsmarktzugang in Bayern. Das Verfahren gilt nicht für Standorte der Bleiberechtsnetzwerke BAVF II und FiBA 2, die bereits durch Träger vor Ort abgedeckt sind (München und Umland, Landshut und Umland, Nürnberg und Umland, Neuburg an der Donau, Würzburg und Umland sowie den Regierungsbezirk Schwaben). Hier muss sich direkt an die Träger vor Ort der beiden Netzwerke FiBA 2 und BAVF II gewendet werden. Diese ersehen Sie aus der Projektliste.


Zugangsvoraussetzungen:

- Personen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis nach §§ 18a,23.1, 25.3, 25.4, 25.5, 25a AufenthG mit einem mindestens nachrangigem Arbeitsmarktzugang, die TeilnehmerInnen des Projektes BLEIB in Bayern sind.
- Grundsätzlich müssen die TeilnehmerInnen sich in einfacher Weise mündlich und schriftlich auf Deutsch verständigen können. Nicht-Alphabetisierte Personen können in Ausnahmefällen ebenfalls aufgenommen werden.
- Die Schulpflicht muss erfüllt sein.
- Bereitschaft und Fähigkeit an einem mind. sechsmonatigen Kurs teilzunehmen
- Es gibt einen Ansprechpartner eines Trägers vor Ort, der für den Sprachkursträger im Falle von Nichtteilnahme oder anderen Problemlagen ansprechbar ist.


ESF-BAMF Kurse

Die Maßnahme beinhaltet eine Sprachförderung, kombiniert mit Elementen beruflicher Qualifizierung und einer Praktikumsphase. Neben den Lehrkräften begleiten ein Jobcoach und eine sozialpädagogische Beratung die Kurse. Die Kurse können in Vollzeit oder Teilzeit angeboten werden. Die Vollzeitkurse dauern ca. 6 Monate, finden in der Regel von 8 bis 13 Uhr statt und beinhalten maximal 730 Unterrichtseinheiten. Die Kurse kommen ab einer TeilnehmerInnenzahl von 18-20 Personen zustande, wenndiese eine relativ homogene Gruppe in Bezug auf ihr Sprachniveau und ihre berufliche Orientierung bilden. Zudem besteht die Möglichkeit an bereits feststehenden Kursen teilzunehmen und ggf. in diese nachzurücken. Die Kurse können in den Räumlichkeiten des regional jeweils zuständigen Trägers an verschiedenen Orten angeboten werden. Zudem können prinzipiell auch in Gemeinschaftsunterkünften direkt Kurse angeboten werden, wenn eine relativ homogene Lehrngruppe von 18-20 Personen gefunden wird.

Fahrtkosten werden grundsätzlich ab einer Entfernung von mindestens zwei Kilometern übernommen. Die Kosten werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernommen.


1. ZULEITUNG | Interessierte, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden per Zuleitungsbogen beim Projekt BLEIB in Bayern gemeldet. Hierzu muss in jedem Fall durch die SozialarbeiterInnen vor Ort geprüft werden, ob ein mindestens nachrangiger Arbeitsmarktzugang vorliegt und eine Kopie der Nebenbestimmung zur Erwerbstätigkeit zugesandt werden, sowie die beiliegenden, vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblätter (Zuleitungsbogen Bleib Projekt, Teilnehmermeldung zu ESF BAMF-Kursen, Datenschutzerklärung):

Für FiBA 2:
Bayerischer Flüchtlingsrat | BLEIB in Bayern | Augsburgerstr. 13 | 80337 München
Uche Akpulu | Tel: 089 4161 5995 0 oder 089 762234 | Fax: 089 41615995 | bleib@fluechtlingsrat-bayern.de

Für BAVF II:
Bayerischer Flüchtlingsrat | BLEIB in Bayern | Gugelstr. 83 | 90459 Nürnberg
Helen Vierkötter | Tel: 0911 99445946 | Fax: 0911 99445948 | hv@fluechtlingsrat-bayern.de

Das Projekt BLEIB in BAYERN leitet die Einzelmeldungen an den regional jeweils zuständigen Träger nach Prüfung der Voraussetzungen weiter. Das Formblatt „Antrag auf Beschäftigungserlaubnis für ein Praktikum“ wird der angemeldeten Person (falls nur nachrangiger Arbeitsmarktzugang) von den SozialarbeiterInnen vor Ort ausgehändigt.


2. KOMPETENZFESTELLUNG | Der zuständige Träger nimmt im Rahmen eines persönlichen Gespräches eine Kompetenzfeststellung der zugeleiteten Personen vor Es bestehen in der Folge zwei Möglichkeiten wie die Teilnahme an einem Kurs zustande kommt:

a) Sind im Rahmen der Kompetenzfestellungen genug Personen (18-20) mit relativ homogenem Sprachstand und relativ homogener beruflicher Orientierung (z.B.Grundorientierung, Verkauf, Metalltechnik,…) zur Bildung eines eigenen Kurses zusammengekommen, kann dieser an den oben beschriebenen Orten durchgeführt werden. Ab einer Größe von 20 bis 40 Personen aus einer einzelnen Gemeinschaftsunterkunft kann dies auch in den Räumen der GU durchgeführt werden, sofern dies praktisch machbar ist. Hierüber entscheidet der jeweils zuständige Sprachkursträger.

b) Die Personen werden einzeln in bestehende Kurse aufgenommen werden.


3. KURSBEGINN | Während des Kurses ist der im Zuleitungsverfahren genannte lokale Ansprechpartner für Rückfragen des Sprachkursträgers z.B. bei Nichterscheinen zuständig. Ein Kursabbruch muss dem Projekt BLEIB in Bayern gemeldet werden, wie auch der Kursabschluss.

Praktikum: Für Personen mit nachrangigem Arbeitsmarktzugang muss für die Praktikumsphase eine Beschäftigungserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde
beantragt werden. Hierzu können direkte Absprachen mit der Ausländerbehörde getroffen werden oder die KursteilnehmerInnen beantragen dies selbstständig mittels des Formulars „ESF-BAMF Kurs Praktikumserlaubnis“. Fahrtkosten: Ab einer Entfernung von 2 km vom Wohnort zum Sprachkurs werden die Fahrtkosten übernommen, das Auszahlungsverfahren wird von dem Sprachkursträger geregelt.

 

Das Projekt BLEIB IN BAYERN ist ein Teilprojekt der Netzwerke BAVF II (Bayerisches Netzwerk für Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge) und FiBA 2 (Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung).

 

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FiBA II - Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung
Landeshauptstadt München
Amt für Wohnen und Migration
Franziskanerstr. 8
81699 München
 
Tel: 089 - 233-40867
 
viola.hoerbst@muenchen.de
 
 

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BAVF II - Netzwerk
Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH
Wertachstr. 29
86153 Augsburg
 
Tel: 0821 90799 38
Fax: 0821 90799 59

thomas.wilhelm@tuerantuer.de
www.tuerantuer.de
 

 

Das Projekt BLEIB IN BAYERN wird gefördert im Rahmen des ESF-Integrationsrichtlinie Bund - Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen“ (IvAF) mit einem mindestens nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds.