12.12.2011

Neue Runde im Kampf gegen Lagerpflicht für Flüchtlinge

Am Dienstag, den 13.12.2011 bringen CSU und FDP ihren Gesetzentwurf zur Neuregelung der Lagerpflicht für Flüchtlinge in den bayerischen Landtag ein / Flüchtlingsrat: Gesetzentwurf ist ungenügend!

 

Die Flüchtlingszahlen in Bayern sind auf niedrigem Niveau angestiegen. Dies führt dazu, dass die Erstaufnahmeeinrichtungen in München und Zirndorf hoffnungslos überfüllt sind, zuletzt vermeldete die Süddeutsche Zeitung „Aufnahmelager Zirndorf: 500 Betten für 667 Asylbewerber“ (2.12.2011). Auch die weiteren ca. 120 Flüchtlingslager für rund 9000 Flüchtlinge in Bayern sind voll, es gelingt den Bezirksregierungen kaum mehr, die Flüchtlinge aus den Erstaufnahmeeinrichtungen zu übernehmen. Die Regierung von Oberbayern droht sogar den Landkreisen an, „dass ihnen Asylbewerber quasi vor die Haustür gestellt werden“ (Passauer Neue Presse, 3.11.2011), wenn sie ihrer gesetzlichen Unterbringungspflicht nicht nachkommen.

In dieser Situation würde eine sofortige unbürokratische Neuregelung der rigiden bayerischen Lagerpflicht schnell Abhilfe schaffen, dazu müsste die Staatsregierung nur den in Bayern lebenden Flüchtlingen den Auszug aus den Lagern erlauben. Innerhalb kurzer Zeit würden Plätze in den bestehenden Lagern frei, die für neu angekommene Flüchtlinge genutzt werden könnten.

Doch was tut die Staatsregierung, um den hausgemachten Unterbringungsproblemen zu begegnen? Sie hält stur an dem mühsam zwischen CSU und FDP ausgehandelten Kompromiss zur Neuregelung der Lagerunterbringung fest. Doch diese Neuregelung trägt kaum zur Lösung der aktuellen Probleme bei: Lange Fristen bis zur Auszugserlaubnis, viele Ausschlusskriterien und ein bürokratisches Verfahren verhindern, dass Flüchtlinge schnell aus den Lagern ausziehen können. Die vorläufige Neuregelung, die im Vorgriff auf die Gesetzesänderung bereits im April 2011 in Kraft gesetzt wurde, zeigt die Probleme deutlich: Bis Ende September 2011 gelang es lediglich einer Hand voll Flüchtlinge, eine Auszugserlaubnis zu bekommen, bis heute werden es nur unwesentlich mehr sein.

Am morgigen Dienstag, den 13.12.2011, gegen 16 Uhr wird nun endlich der Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung in erster Lesung im Landtag behandelt. Dazu Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats: „Die Unterbringung von Flüchtlingen in Sammellagern ist menschenunwürdig und menschenrechtswidrig, wie die Vereinten Nationen im Sommer 2011 festgestellt haben. Daran ändert die Neuregelung der Staatsregierung nichts. Zudem ist das bayerische Lagersystem an seinen Grenzen angelangt. Wir fordern deshalb eine sofortige Abschaffung der Lagerpflicht für Flüchtlinge in Bayern. Nur so sind eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen zu gewährleisten und die aktuellen Engpässe bei der Unterbringung neu ankommender Flüchtlinge zu beseitigen.“

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