Süddeutsche Zeitung, 06.07.2012

Mund zunähen ist zulässiger Protest


Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Protest der iranischen Asylbewerber in Würzburg für zulässig erklärt. Als Ausdruck ihres verschärften Protests dürften sie auch mit zugenähten Mündern protestieren. Das Zunähen sei ein 'Ausdruck kollektiver Meinungskundgabe', der die Rechte anderer nicht unmittelbar verletze. Ihr Anliegen könnten die Flüchtlinge durch diesen Protest nicht zwangsweise durchsetzen. Auch eine 'menschenunwürdige Schockkundgabe' erkenne das Gericht nicht. Es bestätigte damit ein Urteil des Würzburger Verwaltungsgerichts. Asylbewerber, die gegen ihre Residenzpflicht verstoßen, würden dagegen zu Recht von der Stadt Würzburg ausgeschlossen. Diese will mit dem Ausschluss von Flüchtlingen, die nicht in einem örtlichen Lager untergebracht sind, 'Versammlungstourismus' verhindern. Die Iraner demonstrieren seit 18. März im Würzburger Zentrum, fünf von ihnen haben sich die Münder zugenährt. (Kommentar)    prz

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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