Newsletter 03/2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Aktive und Interessierte,
wir möchten Sie heute mit dem aktuellen Newsletter über die wichtigsten rechtlichen Änderungen, Hinweise und Veranstaltungen informieren.
Wir hoffen, dass Ihnen nachfolgende Informationen weiterhelfen und wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre wichtige Arbeit.
Für Hinweise zu diesem oder für den nächsten Newsletter schreiben Sie uns bitte an:
vor-ort@fluechtlingsrat-bayern.de
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Kriebel und Jana Weidhaase
Inhalt
- Neues aus dem Projekt „Vor Ort“ des Bayerischen Flüchtlingsrates
- Aufenthaltsrecht
- Arbeitshilfen und Infos
- Netzwerke und Aktionen in Bayern
- Beratung und Hilfen im Asylverfahren
- Veranstaltungen
- Finanzierung von Projekten
Neues aus dem Projekt „Vor Ort“ des Bayerischen Flüchtlingsrates
Das Projekt VOR ORT wird nur noch bis Juni 2017 von der Robert-Bosch-Stiftung finanziert. Um unsere Erreichbarkeit für Ehrenamtliche in Bayern in der Geschäftsstelle aufrechtzuerhalten, als auch in Städten und Landkreisen Bayerns für Vorträge, Vernetzungstreffen und Schulungen zur Verfügung zu stehen, sind wir auch weiterhin auf Fördermitgliedschaften angewiesen. Ein Aufruf dazu ging bereits im Dezember an die Helferkreise Bayerns. Weitere Informationen über eine Mitgliedschaft oder Spendenmöglichkeiten finden Sie hier >>>
Aufenthaltsrecht
- Aufenthalt seit mind. 4 Jahren in Deutschland
- Vorher Duldung oder AE nach § 25 V AufenthG
- Schulabschluss in Deutschland oder 4 Jahre in Deutschland die Schule besucht
- positive Integrationsprognose (wird bei Schulbesuch von 4 Jahren vermutet)
- Pass oder Identitätsklärung
- Jugendlicher unter 21 Jahre, auch Antrag muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt sein (Fristwahrung)
- 8 Jahre Aufenthalt in Deutschland, 6 Jahre bei Personen mit minderjährigen Kindern
- Möglichst keine Straftaten
- Mündliche Deutschkenntnisse A2
- Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert
- Pass oder zumindest Identitätsklärung
- bei einer bevorstehenden oder bereits begonnen qualifizierten Ausbildung (mind. 2 - jährig) in einem staatl. anerkannten Ausbildungsberuf (Ausbildungsvertrag)
- nach einem negativ und rechtskräftig abgelehntem Asylverfahren (nicht zurückgezogen)
- bei Passvorlage oder zumindest geklärter Identität
- die aus sicheren Herkunftsländern kommen und nach dem 31.8.2015 eingereist sind
- die straffällig geworden sind (50 TS allg Strafrecht, 90 TS Ausländerstrafrecht)
- bei denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet sind (z.B. Termin zur Abschiebung steht bereits fest)
Arbeitshilfen und Infos
- Asylverfahren
- Internationale und nationale Formen des Schutzes,
- Rechtsfolgen einer positiven Entscheidung,
- Familienasyl und Familiennachzug,
- Widerruf und Rücknahme,
- Asylfolgeantrag.
- Aufenthaltsrecht
für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte
- Apps und Online Portale für Geflüchtete
Das nordrhein-westfälischen Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat eine App für geflüchtete Frauen erstellt, mit der sie über ihre Rechte in Deutschland sowie über Hilfemöglichkeiten bei Gewalt informiert werden können. Außerdem bietet die App leicht verständliche Informationen u. a. über Lebensweise und Gesellschaft in Deutschland.
Refugee Guide Online
Diese Orientierungshilfe richtet sich an Besucher*innen, Geflüchtete und zukünftige Bürger*innen Deutschlands. Sie dient der Orientierung in der ersten Zeit des Aufenthaltes. Sie wurde v.a. von Studierenden und Doktorand*innen mit verschiedensten (geographischen und kulturellen) Hintergründen erstellt.
Die Broschüre kann in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden >>>
Ein online Informationsportal für Geflüchtete und Neuzuwanderer*innen
Um zielgerichtet geflüchtete Menschen zu erreichen, erstellt das Journalist*innennetzwerk „Neue deutsche Medienmacher“ mit handbookgermany.de ein zentrales Informationsportal für und mit geflüchteten Menschen. In einer mehrsprachigen Redaktion mit Journalist*innen im Exil werden bestehende Informationsangebote gebündelt, der Mediennutzung der Zielgruppe angepasst und weiterentwickelt:
Zum handbookgermany kommen Sie hier >>>
Mentoring-Programm für geflüchtete und gefährdete Wissenschaftler*innen
Die Arab-German Young Academy of Sciences and Humanities (AGYA) hat zusammen mit der Freien Universität Berlin ein bundesweites Mentoring-Programm für geflüchtete und gefährdete Wissenschaftler*innen ins Leben gerufen.
Das Programm vermittelt Wissenschaftler*innen, die ihre Heimat aufgrund von Krieg oder Verfolgung verlassen mussten, im gesamten Bundesgebiet mit etablierten Fachkolleg*innen. Als Mentor*innen sind diese dann in vielfältiger Form bei der Integration in das akademische Umfeld des Gastlandes behilflich, so z.B. beim Aufbau eines neuen wissenschaftlichen Netzwerks oder der Suche nach geeigneten Förderungsoptionen.
Teilnehmen können betroffene Wissenschaftler*innen aller Disziplinen und Nationen.
Ausführliche Infos gibt es hier >>>
- Allgemeine Broschüren über das Thema Asyl
Netzwerke und Aktionen in Bayern
Beratung und Hilfen im Asylverfahren
- Die Refugee Law Clinic e.V. bietet bayernweit in einigen Städten eine Sprechstunde an. In München und Dachau finden Sie die genauen Zeiten hier >>>
- Die Rechtshilfe München bietet eine kostenfreie ausländerrechtliche Beratung im Eine- Welt -Haus in München an (Schwanthalerstr. 80). Diese findet jeden Dienstagabend 17: 30 Uhr statt und ist kostenfrei >>>
- Neu: im Bellevue di Monaco findet ab 29.3.2017 Mittwochabend (18.00 – 20.00 Uhr), parallel zum Open House, und Freitagvormittag (10.00 – 12.00 Uhr) eine kostenlose Beratung durch Ehrenamtliche statt. Angeboten wird Beratung in Fragen zum Asylverfahren, Sozialrecht und Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, Verfassen von Anträgen etc., Vermittlung.
Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne das vorherige Einverständnis an Dritte weitergegeben.
Veranstaltungen
Aktuelles
- Aktionswochen gegen Abschiebelager in Ingolstadt: Vom 2.3.Bis zum 14.3. finden in Ingolstadt verschiedene Aktionen und Veranstaltungen statt. Zum Veranstaltungsflyer geht es hier >>>
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Aufenthaltsrechtliche Situation afghanischer Geflüchteter (in Dari und Pashtu)Am Samstag, 11.03.2017 findet im Bellevue di Monaco eine Veranstaltung zur aufenthaltsrechtlichen Situation afghanischer Geflüchteter statt. Asylrechtsanwältin Iris Ludiwg wird über die verschiedenen Schutzmöglichkeiten informieren und Wege in die Aufenthaltsverfestigung aufzeigen.Die Veranstaltung richtet sich expliziet an afghanische Geflüchtete und wird in Dari und Pashtu übersetzt. Weitere Infos hier >>>Wann: Samstag, 11.03.2017 | 12.00 - 14.00 Uhr mit Dari Übersetzung | 15.00 - 17.00 Uhr mit Pashtu ÜbersetzungWo: Bellevue di Monaco, Müllerstr. 2
Rückblick
- „Aufenthaltsrechtliche Situation von afghanischen Geflüchteten“: Seit September 2016 fanden bereits vier Veranstaltungen mit jeweils 100 Teilnehmer*innen zum Thema „Aufenthaltsrechtliche Situation von Afghanischen Geflüchteten“ in Bayern statt. Im in Nürnberg, mit Rechtsanwalt Yunus Ziyal, in München mit Rechtsanwältin Iris Ludwig sowie in Passau und Regensburg mit Rechtsanwältin Petra Haubner. Es wurde sowohl die Situation Afghanischer Geflüchteter im Spannungsfeld der Innenpolitik sowie der Sicherheitslage in Afghanistan dargestellt, als auch ein Einblick in aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten und die Möglichkeiten im Asylverfahren erläutert.
- Asylrechtsschulungen: Im Januar fanden zwei Asylrechtsschulungen in Ingolstadt und Würzburg mit den Referent*innen Dominik Bender und Maria Bethke aus Frankfurt statt. Beide Veranstaltungen waren ausgebucht und zahlreiche Ehrenamtliche sowie hauptamtlich Aktive haben jeweils ganztags einen guten Einblick in die Grundzüge des Asylrechts erhalten. Geplant ist eine weitere Schulung zum Thema Dublin III noch im ersten Halbjahr 2017. Für weitere Informationen schauen Sie auf die Website des VOR ORT Projektes des Bayerischen Flüchtlingsrates.
Wenn sie als Helferkreis oder in Ihrer Gemeinde eine Veranstaltung planen und Bedarf an Vernetzung und Schulungen haben, wenden Sie sich bitte auch weiterhin an uns vor-ort@fluechtlingsrat-bayern.de
Finanzierung von Projekten
Aktion Mensch
- Begegnung ermöglichen- Ehrenamtliches Engagement fördern: Die Aktion Mensch will dazu beitragen, dass Flüchtlinge und Asylsuchende von Beginn ihres Aufenthaltes in Deutschland an die Möglichkeit haben, am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben teilzuhaben und auf Augenhöhe mit allen anderen Menschen zu kommunizieren. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist Begegnung. Um das große Potential an ehrenamtlichem Engagement aufzugreifen und zu unterstützen, fördert die Aktion Mensch insbesondere Projekte zur Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen oder zur Ausbildung und Qualifikation von Multiplikator*innen. Das sind zum Beispiel Projekte zu den Themen Ehrenamtlichenmanagement, gemeinwesenorientierte Arbeit, Stadtteilarbeit, Tagesstruktur, Patenschaften, etc.
- Unterstützung von Menschen mit Traumaerfahrung: Sehr viele schutzsuchende Flüchtlinge sind traumatisiert und benötigen professionelle Unterstützung. Zudem ist der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe vielen Flüchtlingen mit Behinderungen versperrt. Daher will die Aktion Mensch dazu beitragen, dass Dienste und Projekte aufgebaut werden, die Menschen mit Traumaerfahrung den Zugang zu gesundheitlicher- und sozialer Versorgung ermöglichen.