Newsletter 03/2017

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Aktive und Interessierte,

wir möchten Sie heute mit dem aktuellen Newsletter über die wichtigsten rechtlichen Änderungen, Hinweise und Veranstaltungen informieren.
Wir hoffen, dass Ihnen nachfolgende Informationen weiterhelfen und wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre wichtige Arbeit.
Für Hinweise zu diesem oder für den nächsten Newsletter schreiben Sie uns bitte an:


vor-ort@fluechtlingsrat-bayern.de

 

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Kriebel und Jana Weidhaase

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Inhalt

  • Neues aus dem Projekt „Vor Ort“ des Bayerischen Flüchtlingsrates
  • Aufenthaltsrecht
  • Arbeitshilfen und Infos
  • Netzwerke und Aktionen in Bayern
  • Beratung und Hilfen im Asylverfahren
  • Veranstaltungen
  • Finanzierung von Projekten

 

Neues aus dem Projekt „Vor Ort“ des Bayerischen Flüchtlingsrates

Das Projekt VOR ORT wird nur noch bis Juni 2017 von der Robert-Bosch-Stiftung finanziert. Um unsere Erreichbarkeit für Ehrenamtliche in Bayern in der Geschäftsstelle aufrechtzuerhalten, als auch in Städten und Landkreisen Bayerns für Vorträge, Vernetzungstreffen und Schulungen zur Verfügung zu stehen, sind wir auch weiterhin auf Fördermitgliedschaften angewiesen. Ein Aufruf dazu ging bereits im Dezember an die Helferkreise Bayerns. Weitere Informationen über eine Mitgliedschaft oder Spendenmöglichkeiten finden Sie hier >>>

 

 

Aufenthaltsrecht

Bleiberechtsregelung
Obwohl ca. 70.000 Personen in Deutschland Anspruch auf die Bleiberechtsregelungen hätten, die in § 25a und 25b geregelt sind, haben bisher erst 4.100 Personen davon profitiert. Ein Grund hierfür sind die hohen Hürden. Sprachkenntnisse und überwiegende Lebensunerthaltssicherung können viele nicht nachweisen, da besonders die Gruppe der Geduldeten einer diskriminierenden Praxis unterliegen. Auch die Altersgrenze von 21 Jahren ist zu niedrig angelegt, sodass nur wenige Jugendliche die Erfordernisse des §25a erfüllen können.
Dennoch ist es wichtig, im Einzelfall die Beiberechtsregelungen nicht aus den Augen zu verlieren und prüfen zu lassen, ob die Vorraussetzungen erfüllt werden, um ein Bleiberecht nach § 25a - für Jugendliche und nach § 25b - für Erwachsene zu erhalten.
 
Erteilungsvoraussetzung für Jugendliche sind:
  • Aufenthalt seit mind. 4 Jahren in Deutschland
  • Vorher Duldung oder AE nach § 25 V AufenthG
  • Schulabschluss in Deutschland oder 4 Jahre in Deutschland die Schule besucht
  • positive Integrationsprognose (wird bei Schulbesuch von 4 Jahren vermutet)
  • Pass oder Identitätsklärung
  • Jugendlicher unter 21 Jahre, auch Antrag muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt sein (Fristwahrung)
 
Erteilungsvoraussetzungen für Erwachsene:
  • 8 Jahre Aufenthalt in Deutschland, 6 Jahre bei Personen mit minderjährigen Kindern
  • Möglichst keine Straftaten
  • Mündliche Deutschkenntnisse A2
  • Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert
  • Pass oder zumindest Identitätsklärung
Weitere Informationen finden Sie hier >>>
 
Ausbildungsduldung
Die Anspruchsduldung nach § 60a Abs.2 Satz 4 ist in Bayern trotz ihres Namens für die meisten Anspruchsberechtigen aufgrund der Behördenpraxis fast unmöglich zu erhalten. Sobald konkrete Schritte zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eingeleitet sind (d.h. nach einem Schreiben des Innenministeriums vom September 2016, dass eine Einladung zur Identitätsklärung durch die Ausländerbehörde erfolgt ist), kann die Ausländerbehörde auf Anraten des Innenministeriums die Duldung verwehren. Dies ist jedoch kein geltendes Bundesrecht. Deshalb ist es auch hier wichtig, dass der Personenkreis, der einen Anspruch darauf hat, aber keine Ausbildungsduldung erhält, hiergegegen Rechtsmittel einlegt.
Generell muss die Anspruchsduldung unter folgenden Bedingungen ausgestellt werden:
  • bei einer bevorstehenden oder bereits begonnen qualifizierten Ausbildung (mind. 2 - jährig) in einem staatl. anerkannten Ausbildungsberuf (Ausbildungsvertrag)
  • nach einem negativ und rechtskräftig abgelehntem Asylverfahren (nicht zurückgezogen)
  • bei Passvorlage oder zumindest geklärter Identität
Ausgeschlossen sind Personen:
  • die aus sicheren Herkunftsländern kommen und nach dem 31.8.2015 eingereist sind
  • die straffällig geworden sind (50 TS allg Strafrecht, 90 TS Ausländerstrafrecht)
  • bei denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet sind (z.B. Termin zur Abschiebung steht bereits fest)

 

Arbeitshilfen und Infos

  • Asylverfahren
Leitfaden zum Flüchtlingsrecht vom DRK und dem Informationsbund Asyl und Migration
Die Broschüre führt in die materiell rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Flüchtlings- oder anderweitigem Schutz ein. Sie ergänzt damit weitere Einführungen, deren Schwerpunkt auf dem Asylverfahren liegt. Behandelt werden u.a. die folgenden Themen:

- Internationale und nationale Formen des Schutzes,
- Rechtsfolgen einer positiven Entscheidung,
- Familienasyl und Familiennachzug,
- Widerruf und Rücknahme,
- Asylfolgeantrag.

Die Broschüre finden Sie hier >>>
 
  • Aufenthaltsrecht
Arbeitshilfe zur Ausbildungsduldung
Am 06. August 2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten, mit welchem erstmals ausdrücklich der Anspruch auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen wurde. Die vorliegende Arbeitshilfe soll dieser Regelung größtmögliche Wirksamkeit verleihen und macht deutlich, dass Rechtsprechung und viele Bundesländer die restriktive Auslegung dieser Vorschrift durch Bayern und das Bundesministerium des Innern nicht teilen. Autorin der Arbeitshilfe ist Kirsten Eichler, Mitarbeiterin der GGUA Flüchtlingshilfe aus Münster. Die Arbeitshilfe gibt den Stand am 01.02.2017 wieder, eine Aktualisierung ist vorgesehen und kann dann auf unserer Homepage eingesehen werden. Die Arbeitshilfe gibt es hier http://www.migration.paritaet.org/start/publikationen/
 
Handreichung: Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung
für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte
In der vorliegenden Handreichung in 2. Auflage soll ein Überblick über die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die Leistungen der Ausbildungsförderung gegeben werden. Die Änderungen, die sich durch das Integrationsgesetz und das Rechtsvereinfachungsgesetz im Sommer 2016 ergeben haben, sind in der neuen Auflage berücksichtigt. Neben der Personengruppe der jungen Menschen, die zu uns geflüchtet sind, nimmt die Arbeitshilfe auch die Zugänge junger Unionsbürgerinnen und -bürger in den Blick, die im Rahmen ihres Rechts auf Freizügigkeit zu uns kommen. Sie soll vor allem Beraterinnen und Beratern, die junge zu uns kommende Menschen auf den Weg in eine Ausbildung begleiten, dabei unterstützen, einen ersten Überblick über mögliche Unterstützungsangebote zu erhalten und die ausländerrechtlichen Sondervoraussetzungen schnell zu überblicken. Die Handreichung finden Sie hier >>>
 
  • Apps und Online Portale für Geflüchtete
RefuShe-App für geflüchtete Frauen
Das nordrhein-westfälischen Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat eine App für geflüchtete Frauen erstellt, mit der sie über ihre Rechte in Deutschland sowie über Hilfemöglichkeiten bei Gewalt informiert werden können. Außerdem bietet die App leicht verständliche Informationen u. a. über Lebensweise und Gesellschaft in Deutschland.

Refugee Guide Online
Diese Orientierungshilfe richtet sich an Besucher*innen, Geflüchtete und zukünftige Bürger*innen Deutschlands. Sie dient der Orientierung in der ersten Zeit des Aufenthaltes. Sie wurde v.a. von Studierenden und Doktorand*innen mit verschiedensten (geographischen und kulturellen) Hintergründen erstellt.
Die Broschüre kann in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden >>>

Ein online Informationsportal für Geflüchtete und Neuzuwanderer*innen
Um zielgerichtet geflüchtete Menschen zu erreichen, erstellt das Journalist*innennetzwerk „Neue deutsche Medienmacher“ mit handbookgermany.de ein zentrales Informationsportal für und mit geflüchteten Menschen. In einer mehrsprachigen Redaktion mit Journalist*innen im Exil werden bestehende Informationsangebote gebündelt, der Mediennutzung der Zielgruppe angepasst und weiterentwickelt:
Zum handbookgermany kommen Sie hier >>>

Mentoring-Programm für geflüchtete und gefährdete Wissenschaftler*innen
Die Arab-German Young Academy of Sciences and Humanities (AGYA) hat zusammen mit der Freien Universität Berlin ein bundesweites Mentoring-Programm für geflüchtete und gefährdete Wissenschaftler*innen ins Leben gerufen.
Das Programm vermittelt Wissenschaftler*innen, die ihre Heimat aufgrund von Krieg oder Verfolgung verlassen mussten, im gesamten Bundesgebiet mit etablierten Fachkolleg*innen. Als Mentor*innen sind diese dann in vielfältiger Form bei der Integration in das akademische Umfeld des Gastlandes behilflich, so z.B. beim Aufbau eines neuen wissenschaftlichen Netzwerks oder der Suche nach geeigneten Förderungsoptionen.
Teilnehmen können betroffene Wissenschaftler*innen aller Disziplinen und Nationen.
Ausführliche Infos gibt es hier >>>
 
  • Allgemeine Broschüren über das Thema Asyl
Broschüre: Abgelehnt! Infos für Kids zum Thema Asyl
Das Institut für angewandte Kulturforschung e.V. publizierte im Jahre 2011 erstmals die Broschüre „abgelehnt!“. Es geht um Themen wie Asyl und Flucht. Diese wurde nun überarbeitet und neu aufgelegt. Anhand von drei Kinderfiguren wird versucht, Kindern leicht zu erklären, wieso manche Menschen fliehen müssen, was genau Asyl bedeutet und wie geflüchtete Menschen leben. Kinder werden ermutigt sich ihre eigene Meinung zu bilden und diese zu äußern. Die Broschüre richtet sich an Kinder von 9 - 11 Jahren sowie an Schulen, Lehrkräfte und andere Multiplikator*innen. Die Broschüre kann unter info@ifak-goettingen.de bestellt werden.
 
 

Netzwerke und Aktionen in Bayern

Tutzinger Resolution
Am Samstag, 04.03.2017, fand die große Sternenfahrt nach München statt. Ca 100 Helferkreise aus Oberbayern wollen so auf die Missstände in der Asylpolitik aufmerksam machen.
Die Sternfahrt soll öffentlichkeitswirksam auf die Tutzinger Resolution hinweisen, die an Herrn Innenminister Herrmann übergeben werden soll. Die Tutzinger Resolution, die von mehr als 200 Helferkreisen unterzeichnet wurde, fordert die Aufhebung von Arbeitsverboten für Asylsuchende, keine Restriktionen bei Bildungsangeboten und Ausbildung sowie keine Abschiebungen nach Afghanistan!
Ausführliche Informationen zur Sternfahrt finden Sie hier >>>
Die Tutzinger Resolution finden Sie hier >>>
 
Inzwischen hat der bayerische Innenminister das Gespräch abgesagt. Die Enttäuschung bei den Vertreter*innen von über 200 Helferkreisen in Bayern ist groß. Die Pressemitteilung der Organisator*innen des dritten Oberbayerischen Asylgipfels in Tutzing finden Siehier >>>
 
 

Beratung und Hilfen im Asylverfahren

Rechtsberatung
Da die meisten Asylrechtsanwält*innen in Bayern derzeit sehr überlastet sind, ist es wichtig, auch Angebote von Organisationen und Initiativen in Anspruch zu nehmen. Hier einige Beispiele:
Neben Fachanwält*innen, die von Asylsuchenden gezahlt werden müssen, gibt es Angebote kostenloser Rechtsberatung, auf die wir hier nochmal hinweisen möchten:
  • Die Refugee Law Clinic e.V. bietet bayernweit in einigen Städten eine Sprechstunde an. In München und Dachau finden Sie die genauen Zeiten hier >>>
  • Die Rechtshilfe München bietet eine kostenfreie ausländerrechtliche Beratung im Eine- Welt -Haus in München an (Schwanthalerstr. 80). Diese findet jeden Dienstagabend 17: 30 Uhr statt und ist kostenfrei >>>
  • Neu: im Bellevue di Monaco findet ab 29.3.2017 Mittwochabend (18.00 – 20.00 Uhr), parallel zum Open House, und Freitagvormittag (10.00 – 12.00 Uhr) eine kostenlose Beratung durch Ehrenamtliche statt. Angeboten wird Beratung in Fragen zum Asylverfahren, Sozialrecht und Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, Verfassen von Anträgen etc., Vermittlung.
 
Vorlagen
Die Caritas München bietet Mustervorlagen für Klagen an. Eine Vorlage finden Sie hier >>> 
 
 
Behördenmonitoring: Beschwerdeformular des Bayerischen Flüchtlingsrates
In den vergangenen Monaten erreichen uns zunehmend Berichte über Probleme während der Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, etwa mit Dolmetscher*innen oder Anhörer*innen. Aber auch strukturelle Mängel, z.B. bei der Terminvergabe durch das BAMF, werden vermehrt an uns heran getragen. Auch die Befragungen bei den Zentralen Ausländerbehörden laufen nicht ohne Probleme ab. Um diese Schwachstellen bei der Anhörung im BAMF und bei den Zentralen Ausländerbehörden ausfindig zu machen und in Bayern zu dokumentieren, hat der Bayerische Flüchtlingsrat ein Beschwerdeformular erstellt. Sie finden es hier >>> 
 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei unserem Angebot vorrangig um ein Monitoring handelt und keine offizielle und individuelle Beschwerde ersetzen kann. Unser Ziel ist es, Problemlagen zu eruieren und diese dem BAMF /Regierungsbezirken rückzumelden oder ggf. damit an die Öffentlichkeit zu treten.
Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne das vorherige Einverständnis an Dritte weitergegeben.
 
 

Veranstaltungen

Aktuelles

  • Aktionswochen gegen Abschiebelager in Ingolstadt: Vom 2.3.Bis zum 14.3. finden in Ingolstadt verschiedene Aktionen und Veranstaltungen statt. Zum Veranstaltungsflyer geht es hier >>>
  • Aufenthaltsrechtliche Situation afghanischer Geflüchteter (in Dari und Pashtu)
    Am Samstag, 11.03.2017 findet im Bellevue di Monaco eine Veranstaltung zur aufenthaltsrechtlichen Situation afghanischer Geflüchteter statt. Asylrechtsanwältin Iris Ludiwg wird über die verschiedenen Schutzmöglichkeiten informieren und Wege in die Aufenthaltsverfestigung aufzeigen.
    Die Veranstaltung richtet sich expliziet an afghanische Geflüchtete und wird in Dari und Pashtu übersetzt. Weitere Infos hier >>>
    Wann: Samstag, 11.03.2017 | 12.00 - 14.00 Uhr mit Dari Übersetzung | 15.00 - 17.00 Uhr mit Pashtu Übersetzung
    Wo: Bellevue di Monaco, Müllerstr. 2
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

Rückblick

  • „Aufenthaltsrechtliche Situation von afghanischen Geflüchteten“: Seit September 2016 fanden bereits vier Veranstaltungen mit jeweils 100 Teilnehmer*innen zum Thema „Aufenthaltsrechtliche Situation von Afghanischen Geflüchteten“ in Bayern statt. Im in Nürnberg, mit Rechtsanwalt Yunus Ziyal, in München mit Rechtsanwältin Iris Ludwig sowie in Passau und Regensburg mit Rechtsanwältin Petra Haubner. Es wurde sowohl die Situation Afghanischer Geflüchteter im Spannungsfeld der Innenpolitik sowie der Sicherheitslage in Afghanistan dargestellt, als auch ein Einblick in aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten und die Möglichkeiten im Asylverfahren erläutert.
  • Asylrechtsschulungen: Im Januar fanden zwei Asylrechtsschulungen in Ingolstadt und Würzburg mit den Referent*innen Dominik Bender und Maria Bethke aus Frankfurt statt. Beide Veranstaltungen waren ausgebucht und zahlreiche Ehrenamtliche sowie hauptamtlich Aktive haben jeweils ganztags einen guten Einblick in die Grundzüge des Asylrechts erhalten. Geplant ist eine weitere Schulung zum Thema Dublin III noch im ersten Halbjahr 2017. Für weitere Informationen schauen Sie auf die Website des VOR ORT Projektes des Bayerischen Flüchtlingsrates.

 

Wenn sie als Helferkreis oder in Ihrer Gemeinde eine Veranstaltung planen und Bedarf an Vernetzung und Schulungen haben, wenden Sie sich bitte auch weiterhin an uns vor-ort@fluechtlingsrat-bayern.de

 

Finanzierung von Projekten

Ihre Initiative will sich professionalisieren oder sucht nach Finanzierungsmöglichkeiten, hier finden Sie nützliche Tipps dazu:
 
Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Das BMEL möchte gezielt das Ehrenamt im ländlichen Raum unterstützen. Das Programm richtet sich an Initiativen, die sich für die nachhaltige Integration geflüchteter Menschen im ländlichen Raum einsetzen. Es ist möglich zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro als Förderung für konkrete Projekte oder Anschaffungen zu beantragen. Die Förderschwerpunkte sind Kultur und Sport, praktische Lebenshilfe, gemeinsames bürgerschaftliches Engagement sowie Netzwerkarbeit.
Anträge können bis zum 31. März 2017 eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Programm >>>

Aktion Mensch

  • Begegnung ermöglichen- Ehrenamtliches Engagement fördern: Die Aktion Mensch will dazu beitragen, dass Flüchtlinge und Asylsuchende von Beginn ihres Aufenthaltes in Deutschland an die Möglichkeit haben, am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben teilzuhaben und auf Augenhöhe mit allen anderen Menschen zu kommunizieren. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist Begegnung. Um das große Potential an ehrenamtlichem Engagement aufzugreifen und zu unterstützen, fördert die Aktion Mensch insbesondere Projekte zur Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen oder zur Ausbildung und Qualifikation von Multiplikator*innen. Das sind zum Beispiel Projekte zu den Themen Ehrenamtlichenmanagement, gemeinwesenorientierte Arbeit, Stadtteilarbeit, Tagesstruktur, Patenschaften, etc.
  • Unterstützung von Menschen mit Traumaerfahrung: Sehr viele schutzsuchende Flüchtlinge sind traumatisiert und benötigen professionelle Unterstützung. Zudem ist der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe vielen Flüchtlingen mit Behinderungen versperrt. Daher will die Aktion Mensch dazu beitragen, dass Dienste und Projekte aufgebaut werden, die Menschen mit Traumaerfahrung den Zugang zu gesundheitlicher- und sozialer Versorgung ermöglichen.
Weitere Informationen zu beiden Förderschwerpunkten im Bereich Flüchtlinge und Asylsuchende finden Sie hier >>>
 
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