26.06.2014

Rücksichtslose Abschiebung einer Mutter mit drei kleinen Kindern in Unterfranken

Die „bayerische Art“ des Schutzes von Ehe und Familie? Innenministerium zur Klärung gefordert.

Am vergangenen Dienstag kam es im Landkreis Kissingen erneut zu einer Abschiebung einer Mutter mit drei Kindern ohne den Vater. Die 21-jährige Georgierin wurde am 24.6. mit ihren Kindern von sechs uniformierten Polizisten aus der Unterkunft in Hammelburg abgeholt und auf dem Landweg nach Polen abgeschoben. Die Kinder sind ein, zwei und drei Jahre alt, die beiden jüngsten sind in Deutschland geboren.
Die in der Flüchtlingsunterkunft in Hammelburg anwesende Sozialberaterin der Caritas versuchte vergeblich, die Polizisten und die Ausländerbehörde davon zu überzeugen, auf den Vater zu warten, der zu diesem Zeitpunkt beim Joggen war. Nachdem eine kurze Suche nach dem Vater erfolglos blieb, beschied die Ausländerbehörde, die Abschiebung von Mutter und Kindern ohne den Familienvater durchzuführen. Ein Eilantrag der Anwältin der Familie beim Verwaltungsgericht Würzburg gegen die Abschiebung wurde kurzfristig abgelehnt, so konnte sich die Ausländerbehörde Bad Kissingen im Recht fühlen. Die Ausländerbehörde beharrt auch darauf, dass sich der Mann durch Untertauchen der Abschiebung entzogen hätte, und sieht die Schuld an der Familientrennung deshalb beim Ehemann. Für die Zeit des Mutterschutzes habe die Behörde die Abschiebung ausgesetzt. Jetzt wurde vollzogen.

„Der Schutz von Ehe und Familie scheint in Bayern keine Geltung mehr zu besitzen“, kritisiert Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Bisher wurden in Bayern Familien nicht durch Abschiebung getrennt. Nun wurden innerhalb weniger Wochen zwei Fälle allein aus dem Landkreis Bad Kissingen bekannt, in denen auf den Schutz der Familie keinerlei Rücksicht genommen wurde. Bei Dublin-Abschiebungen scheinen es die bayerischen Behörden darauf anzulegen, menschliche Maßstäbe und ethisches Verhalten über Bord zu werfen.“

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert das Bayerische Innenministerium auf, den Ausländerbehörden klare Anweisungen zu geben, dass der Schutz von Ehe und Familie auch dann zu gewährleisten ist, wenn es sich um Abschiebungen im Rahmen von Dublin-Verfahren handelt.

Erst am 4. Juni 2014 kam es zu einem Abschiebeversuch einer Familie ohne den Familienvater. Erst die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen befand die Ehefrau nicht reisefähig und lehnte die Abschiebung ab (zur Presseerklärung des BFR: http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/beitrag/items/ohne-skrupel-familientrennung-bei-dublin-abschiebung.html)

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