07.08.2018

Abschiebestopp für Pflegefachkräfte von CDU gefordert, Flüchtlingsrat unterstützt den Aufruf und fordert ein Visum für Familie Oraca-Ahmeti

Familie wird zwei Wochen vor Abschluss der Ausbildung des Vaters zum Pflegefachhelfer 2017 abgeschoben | Wiedereinreise zur Nachprüfung wird mehrfach vom Auswärtigen Amt verweigert | Jetzt muss das VG Berlin über das Visum entscheiden

Während der nordrhein-westfälische CDU-Bundestagsabgeordnete Uwe Schummer am vergangenen Freitag einen Abschiebestopp für Pflegefachkräfte forderte, bangt eine Familie im Kosovo, dass das Visum für den Familienvater zur Wiedereinreise für die Nachprüfung zum Pflegehelfer erteilt wird. Der nächste und letzte Termin zur Nachprüfung ist am 17.09.2018. Wird das Visum nicht erteilt, wären seine zwei Jahre Ausbildung zum Altenpflegehelfer umsonst gewesen.

Herr Oraca wurde zwei Wochen vor der Abschlussprüfung seiner Ausbildung samt Familie im Juni 2017 abgeschoben. Einen Arbeitsvertrag hat er bereits vorliegen, das Asklepios Klinikum in Aidenbach wartet nur darauf, dass er endlich anfangen kann. Mit erfolgreicher Prüfung könnte er mit einem Arbeitsvisum wieder in Deutschland einreisen. Doch hier liegt das Problem: Im Juni 2018 wurde der Visumsantrag zur Widereinreise für die Prüfung bereits abgelehnt, die Flugtickets waren damals schon gekauft, denn das ist Voraussetzung für die Stellung des Visumsantrages. Aktuell läuft eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin sowie ein Antrag auf einstweilige Anordnung, da die Zeit drängt. Der Bayerische Flüchtlingsrat berichtete über den Fall in der Pressemitteilung vom 20.06.2017.

Herr Oraca und Frau Ahmeti erfüllten alle Voraussetzungen für die 3 plus 2 Regelung des Bundesintegrationsgesetzes, als er sich in Ausbildung zum Altenpfleghelfer und sie zur Sozialbetreuerin befanden. Mehrfache Anträge auf die Duldung wurden damals von der Ausländerbehörde zuerst lange Zeit ignoriert und letztlich abgelehnt. Der Versuch einer Verfassungsklage scheiterte letztlich.

Beide haben von 2015-2017 zwei Jahre lang eine berufliche Ausbildung an der Altenpflegeakademie in Grafenau absolviert. Frau Ahmeti setzte diese trotz der Geburt ihres jüngsten Kindes 2016 fort, und das mit Erfolg: Im September 2016 schaffte sie ihren externen Mittelschulabschluss und erwarb damit die Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zur Sozialbetreuerin. Trotz dieser gelungenen Integration, wurden sie ins Transitlager Bamberg zugewiesen. Dieser Zuweisung kamen sie nicht nach, weil sie ihre Ausbildung beenden wollten. Als Sanktion erhielt die Familie keine Sozialleistungen mehr, in der Unterkunft wurden sie weiterhin geduldet. Den Lebensunterhalt bestritten sie aus privaten Spenden eines Freundeskreises in Grafenau, der die Familie bis heute finanziell und bei den Anträgen wiedereinreisen zu dürfen unterstützt.

Wir fordern die Bundesregierung auf, Herrn Rafet Oraca ein Visum zu erteilen, damit er an der Nachprüfung teilnehmen kann. Dadurch könnte die CDU ihrer Forderung nach einem Abschiebestopp für Pflegekräfte nachträglich nachkommen“, sagt Jana Weidhaase, Mitarbeiterin des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Gleichzeitig fordern wir großzügige Erleichterungen beim Zugang zu Arbeit und Ausbildung. Aktuell sollten die Ausländerbehörden zügig zahlreiche anhängige Anträge auf Ausbildungserlaubnisse genehmigen, damit die 9000 BIK- Klassen Absolventen nicht umsonst die Berufsschulen besucht haben und auch die Betriebe ihre leeren Ausbildungsstellen besetzen können.

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