20.06.2017
Abschiebung von Altenpflegefachkräften - Ist Bayern noch zu retten?
Bundesintegrationsgesetz wird in vielen Fällen missachtet
Zwei Wochen vor Abschluss seiner Ausbildung zum Pflegefachhelfer wird ein Vater mit zwei Kleinkindern abgeschoben, die Mutter bleibt nach einem Schock bisher allein zurück.
Der Fachkräftemangel im Alten- und Pflegesektor ist allen bekannt. Auch die 3 plus 2 Regelung, die es Flüchtlingen erlaubt, sich zum Zwecke der Ausbildung geduldet in Deutschland aufzuhalten und bei erfolgreichem Abschluss einen Arbeitsplatz zu suchen.
Die Eltern der Familie Ahmeti/Oraca erfüllten als abgelehnte Asylsuchende in Ausbildung zum Pflegefachhelfer und zur Sozialbetreuerin alle Voraussetzungen für die 3 plus 2 Regelung des Bundesintegrationsgesetzes. Doch dieses gilt in Bayern scheinbar nicht! Der mehrfache Antrag auf eine Ausbildungsduldung wurde zuerst lange Zeit ignoriert und letztlich abgelehnt. Der Versuch einer Verfassungsklage scheiterte letztlich. Daraufhin wurde die Familie letzten Dienstag in der Nacht auf den 14.6. 2017 auf inhumanste Weise abgeschoben - zumindest zum Teil. Weil Frau Ahmeti einen Schock beim Versuch der Abschiebung durch sechs Polizeibeamte erlitt, blieb sie alleine zunächst im Krankenhaus zurück, während der Vater mit zwei Kleinkindern, beide unter 3 Jahre alt (15 Monate und 2 Jahre 11 Monate) abgeschoben wurde.
Herr Oraca und Frau Amethi, ein Ehepaar aus dem Kosovo, haben in den letzten zwei Jahren eine berufliche Ausbildung an der Altenpflegeakademie in Grafenau besucht. Frau Ahmeti hat trotz der Geburt ihres jüngsten Kindes 2016 ihre Ausbildung fortgesetzt und mit Erfolg im September 2016 ihren externen Mittelschulabschluss absolviert und damit die Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zur Sozialbetreuerin erworben. Da sie aus dem Kosovo stammen, wurden sie sieben Monate nach Beginn der Ausbildung in der Altenpflegeakademie Grafenau der Ankunfts- und Rückführungseinrichtung in Bamberg zugewiesen. Weil sie der Zuweisung jedoch nicht folgten, um ihre Ausbildung weiterzuführen, erhielten sie keine Leistungen mehr. Ihren Lebensunterhalt bestritten sie aus Spenden und mit Hilfe eines Freundeskreises, denn die Behörde zahlte keinen Cent mehr.
„Integration ist in Bayern nicht erwünscht, zeigen Fälle wie dieser, hier geht es nur um Abschiebezahlen und das Bundesintegrationsgesetz wird in Bayern einfach missachtet. Wir kritisieren diese Abschiebepolitik aufs Schärfste“ sagt Jana Weidhaase, Mitarbeiterin des Bayerischen Flüchtlingsrates.
Am 26.6.17 wäre die letzte Prüfung für Herrn Oraca gewesen, worauf er sich vorbereitet hat. Doch allen Bildungs- und Integrationsbemühungen zum Trotz wollte die Ausländerbehörde die Familie unbedingt abschieben. Die Familie plante nach Abschluss der Ausbildung freiwillig auszureisen und eventuell mit einem Visum zum Zwecke der Arbeit als Pflegefachkräfte wieder nach Deutschland einzureisen um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.