Süddeutsche Zeitung, 10.06.2008

Versammlungsleiter freigesprochen

Die Justizposse um einen Bescheid des KVR hat sich nun doch noch in Luft aufgelöst. Am 9. August vorigen Jahres hatte eine etwa zehnköpfige Gruppe in der Tischlerstraße gegen die Abschiebung von nigerianischen Flüchtlingen protestiert. Die Demo war ordnungsgemäß beim KVR angemeldet worden, alles verlief friedlich und entspannt. Dennoch fand sich jetzt der Versammlungsleiter Roman S., 35, auf der Anklagebank im Amtsgericht wieder. Sein Vergehen: Er hatte angeblich den KVR-Bescheid nicht bei sich geführt. Die Folge: Ein Strafbefehl über 110 Tagessätze zu je 15 Euro wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (die SZ berichtete). Verteidiger Hartmut Wächtler konnte über diesen Vorwurf in der Verhandlung nur den Kopf schütteln. Süffisant verwies er auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts, das solche und ähnliche Demo-Auflagen unlängst ins Reich des Absurden verwiesen hatte. Im konkreten Fall ergab sich dann auch noch, dass der KVR-Bescheid laut Zeugenaussage sehr wohl vorgelegen hatte und sogar - wie vorgeschrieben - auszugsweise vorgelesen worden war. Warum die Polizei dies nicht mitbekommen hatte, blieb unklar. Roman S. jedenfalls wurde freigesprochen, die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

alek

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