Augsburger Allgemeine Zeitung, 20.06.2012

Verfassungsrichter prüfen: Bekommen Asylbewerber genug Leistungen?


Bisher erhalten alleinstehende  Asylsuchende monatlich insgesamt 225 Euro an Sach- und  Geldleistungen für ihren Lebensunterhalt, Familienangehörige  bekommen 199 und Kinder unter sieben Jahren 133 Euro.

Diese Beträge  liegen um bis zu 40 Prozent unter den Leistungen für  Hartz-IV-Empfänger und wurden seit 1993 nicht mehr erhöht. Das  Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält dies für  verfassungswidrig und hat Karlsruhe zwei Fälle zur Entscheidung  vorgelegt.

Flüchtlingsorganisationen und Wohlfahrtsverbände erwarten vom Bundesverfassungsgericht eine deutliche Korrektur der Regelsätze für Asylbewerber und Flüchtlinge. «Es ist beschämend, dass die Leistungen seit 1993 nie angehoben wurden», erklärte der Kölner Caritasdirektor Frank Johannes Hensel. Die Landesflüchtlingsräte und Pro Asyl forderten die sofortige Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. AZ, afp

Quelle: Augsburger Allgemeine Zeitung

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