Abendzeitung, 20.06.2012

Verfassungsgericht verhandelt über Leistungen für Asylbewerber


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt heute über die Frage, ob Asylbewerber mehr Geld bekommen müssen. Die Geldleistungen für Flüchtlinge sind seit Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes im Jahr 1993 nicht erhöht worden. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält die Beträge für zu niedrig und hat das Gesetz in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Die Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums.    dpa

Quelle: Abendzeitung München

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