Augsburger Allgemeine Zeitung, 30.04.2009

Verfahren eingestellt

Nördlingen/Frankfurt (bs) - Das Verfahren vor dem Frankfurter Amtsgericht gegen den in der Nördlinger Asylbewerberunterkunft lebenden 35-jährigen Äthiopiers Felleke Bahiru Kum ist gestern auf Kosten der Staatskasse eingestellt worden.

Wie berichtet, war der Mann wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt, weil er sich massiv gegen seine versuchte Abschiebung auf dem Frankfurter Flughafen zur Wehr gesetzt hatte. Als Begründung sagte die Richterin nach Aussage des Prozessbeobachters Hagen Kopp vom Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main, dass das mittlerweile seit zwei Jahren beim Bundesamt für Migration anhängige Asylverfahren für die „Ernsthaftigkeit der Fluchtgründe“ spreche und zudem bei dem Abschiebeversuch in einer Lufthansa-Maschine kein Vollstreckungsbeamter vom Angeklagten verletzt worden sei.

Zur Vorgeschichte: Der Äthiopier sollte im September 2006 vom Frankfurter Flughafen aus in sein Heimatland abgeschoben werden, nachdem ein erster Asylantrag vom Bundesamt für Migration abgelehnt worden war.

Fünf Bundespolizisten hatten ihn seinerzeit zum Flugzeug gebracht, zwei von ihnen waren als Sicherheitsbegleitung nach Addis Abeba vorgesehen. Nachdem sich Felleke zur Wehr gesetzt hatte, war der Pilot auch nicht mehr bereit, die Maschine zu starten.

Nach diesem Vorfall kam der 35-Jährige in Abschiebehaft. Ein zweiter Versuch, ihn abzuschieben, schlug später ebenfalls fehl.

Wegen eines zweiten Asylantrages wurde er im November 2006 aus der Haft entlassen. Von nun an war er in Deutschland „geduldet“. Sein zweiter Antrag sei allerdings bis heute nicht entschieden, betonte Hagen Kopp gestern gegenüber unserer Zeitung.

Für den unabhängig vom Asylverfahren des Äthiopiers laufenden Prozesses wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte war im Dezember 2007 bereits eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Frankfurt angesetzt gewesen. Diese platzte jedoch und wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Als Grund gab die Vorsitzende Richterin seinerzeit „unzureichende Aktenführung“ an.

Felleke Bahiru Kum zeigte sich gestern „überglücklich“ über die Gerichtsentscheidung, als die Rieser Nachrichten ihn bei Freunden in Frankfurt telefonisch erreichten. Er werde wieder nach Nördlingen zurückkehren und dort bleiben, bis über seinen zweiten Asylantrag entschieden worden sei. Gehe dieser positiv für ihn aus, wolle er sich um eine Berufsausbildung bemühen.

Der Äthiopier ist seit Längerem in der Exilopposition seines Heimatlandes aktiv und laut dem Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main den Äthiopischen Behörden deshalb ein Dorn im Auge.

Quelle: Augsburger Allgemeine Zeitung

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