Neues Deutschland, 19.07.2012

Schallende Ohrfeige für die Bundesregierung

Flüchtlingsrat begrüßt Urteil zum Leistungsgesetz, sieht aber Ergänzungsbedarf

 

nd: Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die momentan gezahlten Leistungen für Alexander Thal: Asylbewerber als menschenunwürdig. Ein längst überfälliger Erfolg?
Das Urteil ist ganz klar eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung und ihre bisherige Asylpolitik. Eine wichtige Entscheidung.

Was wird sich für Flüchtlinge jetzt konkret verbessern? Selbst die Hartz-IV-Regelsätze, an denen sich das Gericht orientierte, stehen ja auf dem Prüfstand.
Die Leistungen werden nun um ein Drittel angehoben. 130 Euro müssen auf jeden Fall bar ausgezahlt werden, vorher waren es 40 Euro. Die Situation von Flüchtlingen wird insgesamt nicht gut, aber das Urteil entspannt die extrem schwierige finanzielle Lage der Menschen und ermöglicht ihnen ein bisschen mehr Handlungsspielraum.

Eine wirkliche Gleichstellung mit Hartz-IV-Betroffenen sind selbst diese Zahlungen nicht.
Nein, das ist bisher nur eine Übergangsregelung, die immer noch unter den Regelsätzen liegt. Die eigentliche Gesetzesgrundlage muss erst noch geschaffen werden und selbst dann ist es noch möglich, das Existenzminimum abzusenken, was jedoch vom Gesetzgeber genau begründet werden muss.

Reichen 336 Euro im Monat aus?
Nein, natürlich nicht. Außerdem gehört die Regelung, wonach ein Teil des Betrages als Sachleistungen ausgezahlt werden kann, abgeschafft. Nach wie vor halte ich das Asylbewerberleistungsgesetz für nicht reformierbar. Es existiert bereits ein gesetzliches Existenzminimum, das im Sozialgesetzbuch festgeschrieben ist, davon kann niemand ausgenommen sein.

In vielen Bundesländern wird der Betrag größtenteils über Sachleistungen abgedeckt. Profitieren überhaupt alle Flüchtlinge von der neuen Regelung?
In der Tat ist die sogenannte Sachleistungsquote in Ländern wie Bayern, Baden-Württemberg oder Thüringen sehr hoch. Diese Regelungen sollen abschreckend wirken. In der bayerischen Asyldurchführungsverordnung steht etwa, dass die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften die Rückkehr in das Heimatland fördern soll. Das ist ein klarer migrationspolitischer Missbrauch von Sozialleistungen. Wenn man das Urteil der Verfassungsrichter ernst nimmt, dann kann diese Praxis so nicht weitergeführt werden.

Zu den Sachleistungen sagt das Urteil relativ wenig.
Schon unter menschenrechtlichen Aspekten ist diese Regelung absurd. Menschen wird hier vorgeschrieben, was sie zu essen haben, Frauen müssen bestimmte Hygienemittel verwenden, die sie vielleicht gar nicht wollen. Außerdem ist es finanzpolitisch und verwaltungstechnisch Unsinn. Die Bundesländer mit den höchsten Sachleistungsquoten haben auch die höchsten Ausgaben pro Kopf. Die Abschreckungspolitik lässt man sich offensichtlich einiges kosten.

Zunächst schreibt das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsregelung vor; der Gesetzgeber sollte »unverzüglich« reagieren. Wie realistisch ist eine schnelle Neuregelung?
Die Tendenz, Dinge auszusitzen gibt es immer. Allerdings gab es bereits vor dem Urteil einzelne Bemühungen der Regierung. Beispielsweise hatte die FDP schon in den Koalitionsverhandlungen für eine Abschaffung des Sachleistungsprinzips plädiert. Ich hoffe, dass dieses Urteil die zuständige Ministerin von der Leyen endlich aktiv werden lässt.

 

 

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