dapd, 20.06.2012
Richter stellen kritische Fragen zum Asylbewerberleistungsgesetz
Vor dem Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Verhandlung über die Leistungen für Asylbewerber begonnen. Die Anhörung in Karlsruhe ist von kritischen Fragen der Richterbank begleitet. Auf Unverständnis stieß, dass die Sätze seit 1993 nicht erhöht wurden, obwohl die Preise seither um etwa 30 Prozent gestiegen sind. Der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, sagte zum Prozessvertreter der Bundesregierung: "Das Motto, ein bisschen hungern, dann gehen die schon, könne es doch wohl nicht sein." Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie die Sätze zweimal anheben wollte, dies aber am Widerstand der Länder gescheitert sei. Man sei nun auf dem Weg für eine Reform.
Die Leistungen für erwachsene Asylbewerber liegen um 40 Prozent niedriger als die von Hartz-IV-Empfängern. Während ein Hartz-IV-Empfäger aktuell 374 Euro erhält, werden Asylbewerbern 220 Euro monatlich zugestanden. Unterkunft wird bei beiden Gruppen extra bezahlt.
Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Sätze das menschenwürdige Existenzminimum unterschreiten. Dabei will der Erste Senat auch entscheiden, ob die Sätze für geduldete Ausländer sich überhaupt von Leistungen für Hartz-IV-Empfänger unterscheiden dürfen. Der Erste Senat verwies darauf, dass die Menschenwürde für alle unantastbar sei, nicht nur für Deutsche.
Die Bundesregierung sieht dagegen einen Spielraum. Ihr Prozessvertreter, Professor Kay Hailbronner, wies auf Migrationsbewegungen innerhalb Europas hin, wenn die Leistungen in Deutschland höher seien als im europäischen Ausland.
Das Urteil wird erst nach der Sommerpause erwartet.
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11)
Quelle: yahoo Nachrichten