dpa, 20.06.2012

Richter äußern deutliche Zweifel an Asylbewerberleistungsgesetz


Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben deutliche Zweifel daran geäußert, ob die Leistungen für Asylbewerber ausreichend sind. Es bestehe eine «ins Auge stechende Differenz» zwischen den Hartz-IV-Sätzen und den deutlich niedrigeren Geldleistungen für Asylbewerber, hieß es. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält die Beträge für zu niedrig und hat das Gesetz in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Die Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Leistungen wurden seit 1993 nicht mehr erhöht.

Quelle: Zeit online

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