Süddeutsche Zeitung, 12.06.2015

Revision im Prozess um krankes Flüchtlingskind


Im Fall eines schwer erkrankten Flüchtlingskindes aus Zirndorf legt nun die Staatsanwaltschaft Revision ein. Mitarbeiter der Aufnahmeeinrichtung sollen dem Kind Hilfe verweigert haben, obwohl es wegen einer Infektion bereits dunkle Flecken an Gesicht und Händen hatte. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die zwei Pförtner und einen Bereitschaftsarzt vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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