ddp, 05.05.2010

Regierungsfraktionen legen Streit um Asyl-Unterkünfte bei

Die Regierungsfraktionen von CSU und FDP haben ihren Streit über die Unterbringung von Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften beigelegt und sich auf einen Kompromiss verständigt. Wie die beiden Fraktionschefs Georg Schmid (CSU) und Thomas Hacker (FDP) am Mittwoch mitteilten, sollen Familien und Alleinerziehende mit Kindern künftig schon nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen dürfen, «wenn und sobald ein rechtliches oder faktisches Ausweisungs- oder Abschiebungshindernis besteht». Die «besonderen Belange Schwangerer» sollen den Angaben zufolge dagegen im Einzelfall geprüft werden.

Den übrigen Asylbewerbern werde künftig der Umzug in eine private Wohnung vier Jahre nach Abschluss des Erstverfahrens gestattet. Für Straftäter und Menschen, die ihre wahre Identität verschleierten, bleibe es beim Grundsatz der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, hieß es.

«Wir haben vereinbart, dass es für alle Asylbewerber dabei bleibt, im laufenden Asylverfahren grundsätzlich in Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen», betonten die beiden Fraktionsvorsitzenden. «Denn damit wird das Asylverfahren beschleunigt und die Erreichbarkeit der Asylbewerber sichergestellt.» Abgelehnte Asylbewerber müssten ausreisen und würden daher bis zur Ausreise in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.

Die Grünen-Fraktion wertete die Einigung als «humanitäres Armutszeugnis». Der Kompromiss zementiere in weiten Teilen die gängige Praxis, kritisierte Grünen-Flüchtlingsexpertin Renate Ackermann. So bleibe die jahrelange Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften auch für besonders schutzbedürftige Menschen weiterhin die Regel. Besonders bitter sei, dass die schwarz-gelbe Verhandlungsgruppe keine Verbesserungen für traumatisierte Flüchtlinge, Alte, Schwangere oder unbegleitete Minderjährige zugelassen habe. «Gerade Menschen mit besonderem Schutzbedürfnis sollten generell in Privatwohnungen untergebracht werden», forderte Ackermann.

Zurück