Coburger Tageblatt, 07.11.2010

Regierung verspricht: bald wird saniert

Die Zustände in der Uferstraße 11 sollen sich bald verbessern, sagt Regierungssprecherin Corinna Boerner. Die Ausländerbehörde verweist darauf, dass geduldeten Flüchtlinge keine Anreize erhalten sollen, hier zu bleiben.

Stein des Anstoßes: Die Asylbewerberunterkunft in der Uferstraße 11, hier ein Blick in den Hinterhof. Die Regierung von Oberfranken hat das Gebäude gemietet und  versucht, mit kleinen Sanierungen die Situation im Innern zu verbessern. Foto: Simone Bastian

 

Auf die Flüchtlingsunterkunft Uferstraße 11 kann die Regierung von Oberfranken kurzfristig nicht verzichten.  Vertreter des bayerischen Flüchtlingsrats hatten das Gebäude am Donnerstag besichtigt und die Schließung gefordert (Tageblatt vom 5. November). Sie bemängelten den baulichen und hygienischen Zustand des Gebäudes, in dem 55 Menschen leben. Corinna Boerner, Sprecherin der Regierung, wies darauf hin, dass daran gearbeitet werde, die Lage zu verbessern: Die Aufträge für verschiedene Sanierungsarbeiten seien bereits vergeben, versicherte sie.



Corinna Boerner widerspricht auch der Behauptung, die sanitären Einrichtungen würden nicht ausreichen. Die Zahl der Waschbecken, Duschen, Toiletten entspreche den Vorschriften. „Für die Lage der Räume können wir nichts.“ Die Duschen befinden sich im Erdgeschoss, in der ersten Etage gibt es keine.


Die Regierung kann zwar den Kammerjäger rufen, die Wände malern, kleine Bauschäden ausbessern und die Toiletten erneuern. Sie hat das Gebäude aber nur gemietet, und für eine Generalsanierung wäre der Vermieter zuständig. Doch Anfang 2008 hatte es noch geheißen, es sei fraglich, wie lange die Unterkunft noch betrieben werde.


Das hat sich, wegen steigender Flüchtlingszahlen, geändert. Der Regierungsbezirk sucht derzeit weitere Liegenschaften, die er zusätzlich anmieten kann.

Ans Haus gebunden

Etliche Bewohner leben seit Jahren in dem Haus, dürfen weder eine Arbeit annehmen noch ausziehen oder verreisen. Sie sind in Deutschland lediglich geduldet, ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Sie müssten, so sieht es das Gesetz vor, in ihr Heimatland zurück. Viele verfügen aber nicht über gültige Papiere. Wenn sie nicht helfen, ihre Identität zu klären, riskieren sie Strafen: Etliche dürfen Stadt und Landkreis Coburg nicht verlassen. Das geschehe gemäß einer einer Weisung des Innenministeriums, erläutert Peter Schrickel, Leiter der Ausländerbehörde in der Stadt Coburg.

Eine Ausreise ist nur mit gültigen Dokumenten möglich. Menschen mit ungeklärter Identität können vorläufig bleiben. Viele Länder wollen die Geflüchteten auch gar  nicht mehr haben. „An einer Rückführung ist doch keine Seite interessiert“, sagt Schrickel. Trotzdem müssen die Menschen in der Unterkunft bleiben – es sei denn, es besteht ein Abschiebestopp ins Heimatland, so wie bei den Irakern. Dort gebe es auch keine Probleme mit ungeklärten Identitäten, sagt Schrickel.

Im Laufe der Jahre habe sich auch immer wieder gezeigt, dass es mit der Beschaffung eines Passes ganz schnell gehen konnte, wenn zum Beispiel eine Heirat mit einer Deutschen möglich war. Genauso habe sich gezeigt, dass gewisse Herkunftsländer bevorzugt angegeben werden, wenn die Flüchtlinge sicher sein konnten, dass sie dorthin gewiss nicht zurückgeschickt würden. In den 90er-Jahren war das zum Beispiel Ruanda. „Das wissen die Schlepper ja auch.“

Wer bleiben darf, kann auch eine Arbeitserlaubnis erhalten und darf nach einer gewissen Zeit aus der Unterkunft ausziehen. Doch wer eigentlich das Land verlassen soll, nicht: „Eine Erwerbstätigkeit ist eine  Aufenthaltsverfestigung“, erläutert Schrickel im besten Amtsdeutsch.

Die Menschen sollen schließlich von Staats wegen gar nicht im Lande bleiben, also sollen auch gar keine Anreize dafür geschaffen werden. Das war nicht immer so. „In den 90er-Jahren, als wir noch vier Unterkünfte in der Stadt hatten, haben wir die Asylbewerber alle arbeiten lassen“, sagt Schrickel. Allerdings hat die Behörde einen gewissen Ermessensspielraum: So hat zum Beispiel ein geduldeter Familienvater eine Arbeitserlaubnis erhalten, um die Familie besser versorgen zu können. Im Heim wohnen muss die Familie trotzdem.

Von Simone Bastian

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