Süddeutsche Zeitung, 27.06.2012

Rasches Urteil in Karlsruhe


Unerwartet zügig will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über das Asylbewerberleistungsgesetz verkünden. Das Gericht teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, dass die Entscheidung am 18. Juli bekanntgemacht wird. Die mündliche Verhandlung hatte erst vergangene Woche stattgefunden. In der Verhandlung vor dem Ersten Senat ging es um die Frage, ob Flüchtlinge genug Geld und Sachleistungen bekommen. Sie erhalten 60 Prozent der Hartz-IV-Regelsätze, also rund 220 Euro monatlich. Dabei hatten die Richter des Ersten Senats Zweifel an der Ausgestaltung des Gesetzes zum Ausdruck gebracht.      KNA

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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