Passauer Neue Presse, 06.05.2015

Prozess um lebensgefährlich erkranktes Flüchtlingskind unterbrochen


Nach zwei Beweisanträgen der Nebenklage ist der Berufungsprozess um die lebensgefährliche Erkrankung eines Flüchtlingskindes vertagt worden. Der Anwalt der Familie des damals eineinhalb Jahre alten Jungen hatte am Mittwoch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gefordert, diejenigen Frauen zu vernehmen, die sich in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf das Zimmer mit Mutter und Kind geteilt hatten. Die Vernehmungen sollen Aufschluss über das Verhalten eines mitangeklagten Bereitschaftsarztes geben. Zudem forderte der Anwalt, dass eine weitere Angeklagte, deren Verfahren aus gesundheitlichen Gründen von dem Berufungsprozess abgetrennt worden war, als Zeugin vernommen werde

Quelle: Passauer Neue Presse

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