epd Bayern, 12.11.2003

Protest auf dem Flughafen verhinderte Abschiebung

Geschäftsführer des Flüchtlingsrates wegen Nötigung angeklagt

epd Bayern: München - Er verhinderte mit Gesinnungsfreunden die Abschiebung eines Flüchtlings und muss sich nun am morgigen Donnerstag (13.11.) vor dem Münchner Amtsgericht wegen "öffentlicher Aufforderung zu Straftaten" verantworten: Matthias W., einer der Geschäftsführer des Bayerischen Flüchtlingsrats, ist der presserechtlich Verantwortliche eines Flugblattes, mit dem am 19. Dezember 2002 Fluggäste einer Maschine der holländischen Fluggesellschaft KLM zum Protest gegen die Abschiebung des togoischen Flüchtlings Koumai Agoroh über Amsterdam nach Lome/Togo aufgefordert wurden.

Koumai Agoroh war als Mitglied der Opposition Togos gegen das Regime des Diktators Eyadema nach Deutschland geflohen, hatte aber kein Asyl und keine Duldung erhalten. Er hatte vor seiner Abschiebung gegenüber der Menschenrechtsorganisation "Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen" und dem Bayerischen Flüchtlingsrat "massive Ängste vor Inhaftierung, Folter oder Schlimmerem, die ihm im Falle seiner Rückkehr nach Togo drohten, geäußerte", wie der Flüchtlingsrat schreibt.

In dem Infoblatt wurden die Fluggäste über die geplante Abschiebung informiert und auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, "durch couragiertes Handeln gegebenenfalls den Start des Flugzeugs und damit die Abschiebung zu verhindern". Zu den aufgezählten Widerstandsaktionen gehörten: "Sich nicht hinzusetzen", "Mit dem Piloten zu reden", "Anzukündigen, das Handy nicht auszuschalten". Letzteres nahm die Staatsanwaltschaft zum Anlass, Matthias W., wegen Aufrufs zu einem "gefährlichen Eingriff in den Flugverkehr" und Nötigung anzuklagen.

Die Protestaktionen war erfolgreich. "Koumai Agoroh konnte mittlerweile als freie Person in ein anderes Land ausreisen", so der Flüchtlingsrat. Dem gerichtlichen Nachspiel kommt grundsätzliche Bedeutung zu, da auch auf anderen Flughäfen Flüchtlingshilfsorganisationen mit ähnlichen Aktionen Abschiebungen verhindert haben.

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