junge Welt, 20.12.2007

Opfer soll zum Täter gemacht werden

Frankfurt/Main: Prozeß gegen Flüchtling wegen Widerstand bei seiner Abschiebung vertagt

Schon vor Beginn des Prozesses am Frankfurter Amtsgericht hatten sich am Mittwoch Unterstützer des Äthiopiers Felleke Bahiru Kum vor dem Gebäude versammelt und über den Fall informiert. Kurz darauf war der Gerichtssaal fast bis auf den letzten Platz besetzt. Staatsanwalt Magnus Waitzmann warf dem 33jährigen Flüchtling vor, sich am 4.September 2006 im Flugzeug gegen seine Abschiebung nach Addis Abeba gewehrt zu haben. Er soll sich mit den Füßen an den Sitzen verhakt und seinen Körper dem Griff der Polizisten entwunden haben. Der Pilot hatte den Transport des Flüchtlings schließlich verweigert.

Rechtsanwalt Markus Künzel hingegen plädierte auf Einstellung des Verfahrens und nannte das Verhalten der begleitenden drei Polizeibeamten rechtswidrig. Felleke Bahiru Kum sei im Flugzeug mit Klettband gefesselt und fixiert worden, teilweise sei ihm der Kopf bedeckt worden. Im Anschluß habe er ärztlich behandelt werden müssen, weil die Fesseln in seine Arme eingeschnitten hätten. Zudem habe er sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden, und soll Suizidabsichten geäußert haben. Sein Verhalten sei die einzige Möglichkeit gewesen, auf sein Anliegen aufmerksam zu machen. Künzel bemängelte außerdem, daß einzig drei Polizisten als Zeugen geladen seien. Die Angst Felleke Bahiru Kums, abgeschoben zu werden, sei durchaus nachvollziehbar gewesen, da er in der Exilopposition Äthiopiens aktiv gewesen sei.

Staatsanwalt Waitzmann beharrte darauf, das Verhalten Felleke Bahiru Kums als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und somit als rechtswidrig zu bezeichnen. Rechtsanwalt Künzel konterte: »Hier soll das Opfer zum Täter gemacht werden.« Richterin Heidrun Walter vertagte die Verhandlung schließlich, um sich genauer kundig machen zu können. Das allerdings verwunderte einige anwesenden Aktivisten des Aktionsbündnisses gegen Abschiebungen Rhein-Main: »Warum hat das Amtsgericht denn überhaupt Strafbefehl erlassen, wenn es sich noch nicht kundig gemacht hat?« Hagen Kopp vom Bündnis wies darauf hin, daß der Flüchtling durch seine Weigerung nur knapp einer erneuten politischen Verfolgung entkommen sei. »Nun soll er offensichtlich nochmals bestraft werden, weil er sich dem unmenschlichen Abschiebeapparat erfolgreich widersetzt hat. Das kann doch nicht wahr sein.«

Von Gitta Düperthal

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