Süddeutsche Zeitung, 07.03.2017

Ministerium mahnt Wohlfahrtsverbände

Caritas und andere sollen bestimmte Informationen des Flüchtlingsrates nicht mehr an Ratsuchende weitergeben


Wohlfahrtsverbände sollen bei der Beratung von Flüchtlingen bestimmte Hinweise des Flüchtlingsrats nicht weitergeben, sonst könnte die Förderung gestrichen werden. So heißt es in einem Schreiben des Sozialministeriums an die Träger der Asylsozialberatung. Einzelne Mitarbeiter hätten Hinweise des Flüchtlingsrats kommuniziert, wie Flüchtlinge "sich bevorstehenden Abschiebungen entziehen können bzw. wie und welche weiteren Rechtsmittel eingelegt werden können", heißt es dort. Das sei mit der Richtlinie zur Asylsozialberatung nicht vereinbar, nach der Asylbewerber "objektiv und realistisch" aufzuklären seien. "Im Wiederholungsfall" sei ein Widerruf der Förderung möglich.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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