Bayerischer Rundfunk, 25.03.2010

Mehr Bewegungsfreiheit für Asylbewerber

Asylbewerberheime in Bayern


Ausländer in einem laufenden Asylverfahren dürfen künftig den Landkreis ihrer zuständigen Ausländerbehörde verlassen. Der Sozialausschuss des Landtags hat einen entsprechenden Antrag einstimmig abgesegnet. Kritikern geht der Beschluss nicht weit genug.

Bislang durften Asylbewerber sich nur im Landkreis ihrer zuständigen Ausländerbehörde frei bewegen. Der Sozialausschuss im Bayerischen Landtag hat jetzt einen Antrag von CSU und FDP genehmigt, der diesen Bewegungsspielraum auf den jeweiligen Regierungsbezirk und eventuell angrenzende Landkreise auch anderer Regierungsbezirke ausdehnt. Die gelockerte Residenzpflicht erlaubt zum Beispiel Asylbewerbern, deren Verfahren im Berchtesgadener Land bearbeitet wird, ins Altmühltal zu fahren.

Erleichterung bei der FDP

Eine Lockerung der bisherigen Residenzpflicht - einer laut SPD-Sozialpolitikerin Angelika Weikert teuren und bürokratischen "Gängelung" - kam für die CSU für viele Jahre nicht in Frage. Unzählige Initiativen von Kirchen und Verbänden fanden kein Gehör bei der Staatsregierung. Erst durch die seit 2008 mitregierende FDP kam Bewegung in die Sache. Die Ausschussvorsitzende Brigitte Meyer (FDP) zeigte sich nach dem heutigen Beschluss erleichtert: Die Neuregelung habe die Menschen im Blick, denen geholfen werden müsse.

Warten auf die Umsetzung

Bis diese tatsächlich in Kraft tritt, könnten aber noch Monate vergehen. Zunächst muss der Beschluss des Landtagsplenums abgewartet werden. Dann erst kann das Innenministerium eine entsprechende Verordnung erstellen. Zudem müssen vorher noch die Kommunen angehört werden.

Weitere Anträge fallen durch

Grünen-Sozialpolitikerin Renate Ackermann hält die Lockerung der Residenzpflicht nur für einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Ihre Partei hatte mit einem eigenen Antragspaket auf weitreichendere Veränderungen gedrängt. Unter anderem wollten die Grünen eine psychiatrische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen ermöglichen. Die Vorschläge fielen bei der Mehrheit von CSU und FDP im Ausschuss aber durch.

Weitere Schritte geplant

Allerdings wollen Teile der FDP sowie die Landtagsopposition in einem nächsten Schritt auch die Lockerung einer Verordnung zu vorgefertigten Essenspaketen erreichen. Wegen der Pakete und den laut bayerischem Flüchtlingsrat insgesamt teils "menschenunwürdigen" Zuständen war es in der Vergangenheit in Augsburg, Nördlingen und anderen bayerischen Städten zu Hungerstreiks in Asylbewerberheimen gekommen.

Quelle:
http://www.br-online.de/aktuell/asylbewerber-residenzpflicht-landtag-ID1269532726985.xml

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