Münchner Merkur, 19.03.2010
Landtag: Mehr Freiheit für Asylbewerber
Der Landtag lockert das Asylrecht. Bisher durften Flüchtlinge ihren Landkreis nur in Ausnahmefällen verlassen. Die CSU hielt lange an der harten Linie fest, doch jetzt öffnen sich die Grenzen.
Rechtsanwalt Hubert Heinhold erinnert sich an einen besonders hinterhältigen Fall. „Es ist schon eine Weile her, vielleicht zehn Jahre, da gab es eine Unterkunft für Asylbewerber im Landkreis München“, beginnt er zu erzählen. Schräg gegenüber der Straße lockte ein Supermarkt, der stand im Stadtgebiet München. „Regelmäßig haben sich dort Polizisten postiert und alle dunkelhäutigen Personen kontrolliert."
Auch die Grünen begrüßen „den ersten Schritt weg von der völlig überzogenen Härte“. Jetzt dürfe man aber nicht stehenbleiben. Bei der Unterbringung und Versorgung herrschten teils katastrophale Bedingungen. Die zum Teil jahrelange Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften müsse beendet und die Versorgung über die Essenspakete abgeschafft werden.
Auch für Brigitte Meyer von der FDP ist die Lockerung der Residenzpflicht nur ein erster Schritt. Sie lobt die Zusammenarbeit mit der CSU, spielt ihre eigene Rolle herunter, denn sie weiß, der dickste Brocken kommt noch. Die FDP will auch das Gesetz zu den Gemeinschaftsunterkünften lockern. Bisher dürfen Flüchtlinge nicht in eigenen Wohnungen leben. „Strikte Lagerpflicht“ nennt das Alexander Thal vom Flüchtlingsrat. Stück für Stück will die FDP durchsetzen, dass zumindest Familien mit Kindern spätestens nach einem Jahr ausziehen dürfen. Manche wollen die Pflicht-Unterkünfte ganz abschaffen. „Da ringen wir noch“, sagt Meyer.
Innenminister Herrmann wird sich der neuen Regelung wohl fügen müssen, wenn sie der Landtag beschließt. Glücklich scheint er damit nicht zu sein. „Es bleibt dabei, dass sich Asylbewerber nicht nach Belieben in Deutschland bewegen können“, kommentiert er schriftlich. Und: „An der Pflicht zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften wird sich nichts ändern.“ Punkt.
Thomas Schmidt
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