Mainpost, 06.05.2010

Kompromiss im Asylstreit

Koalition einigt sich über Flüchtlingsunterkünfte

Nach zähen Verhandlungen hinter verschlossenen Türen haben CSU und FDP im Landtag ihren Streit über die umstrittenen Gemeinschaftsunterkünfte (GU) für Flüchtlinge beigelegt.

Familien oder Alleinerziehende mit Kindern sollen demnach in Privatwohnungen umziehen dürfen, sobald ihr Asylverfahren beendet ist. Dauerhaft geduldete Flüchtlinge müssen nach Abschluss ihres Asylverfahrens maximal vier Jahre in den Flüchtlingsunterkünften bleiben.

In beiden Fällen soll es keine Einzelfallprüfung geben. Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Straftäter oder Personen, die im Asylverfahren „über ihre Identität getäuscht“ haben, heißt es in einem gemeinsamen Koalitionsantrag.

„Wir haben das richtige Augenmaß gefunden“, erklärte Sozialministerin Christine Haderthauer. Besonders die Verbesserungen für Kinder seien wichtig. Auch Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach von einem „vernünftigen Ergebnis“. Klar sei aber auch, „dass sich an den Grundsätzen der bayerischen Asylpolitik nichts ändert“, so Herrmann.

Die FDP zeigte sich enttäuscht und sprach vom „kleinsten gemeinsamen Nenner“. Die Liberalen hatten unter anderen ein generelles Auszugsrecht auch für Schwangere sowie eine deutlich kürzere maximale Aufenthaltsdauer in der GU gefordert. Sozialverbände hatten die Zustände in den bayerischen Flüchtlingsunterkünften, besonders in der Würzburger GU, wiederholt scharf kritisiert.

Quelle: Mainpost Würzburg

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