dpa, 18.07.2012

Karlsruhe entscheidet über Leistungen für Asylbewerber


Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute darüber, ob Flüchtlinge und andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht mehr Geld vom Staat bekommen müssen. Seit 1993 sind die Beträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht erhöht worden. In der mündlichen Verhandlung hatten die Richter des Ersten Senats deutliche Zweifel daran geäußert, ob die Leistungen für Asylbewerber mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar sind. Während ein Hartz-IV-Empfänger einen Regelsatz von 364 Euro pro Monat erhält, sind es bei Flüchtlingen etwa 220 Euro.

Quelle: Zeit Online

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