Welt, 18.07.2012

Karlsruhe entscheidet über Leistungen für Asylbewerber


Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute darüber, ob Flüchtlinge und andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht mehr Geld vom Staat bekommen müssen.

Seit 1993 sind die Leistungen für Asylbewerber nicht erhöht worden. Während ein Hartz-IV-Empfänger einen Regelsatz von 364 Euro pro Monat erhält, sind es bei Flüchtlingen etwa 220 Euro. Schon die Hartz-IV-Sätze gelten als Existenzminimum.

In der mündlichen Verhandlung am 20. Juni hatten die Richter des Ersten Senats deutliche Zweifel daran geäußert, ob die Leistungen für Asylbewerber mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar sind. Selbst die Vertreterin der Bundesregierung hatte eingeräumt, dass es derzeit kein verfassungsgemäßes Modell für die Berechnung der Leistungen gebe.

Als wahrscheinlich gilt, dass die Richter - ähnlich wie in ihrer Entscheidung über die Hartz-IV-Leistungen vor gut zwei Jahren - vom Gesetzgeber eine nachvollziehbare und realitätsgerechte Berechnung der Leistungen verlangen.

In Karlsruhe geklagt hat ein Kurde, der 2003 aus dem Irak geflohen war. Er wird seither in Deutschland geduldet. Die Klägerin des zweiten Verfahrens, ein heute elfjähriges Mädchen, wurde sogar in Deutschland geboren. Ihre Mutter war aus Nigeria geflohen. Inzwischen hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ursprünglich galt das Asylbewerberleistungsgesetz nur für Flüchtlinge während des Asylverfahrens. Die Regelung wurde aber auf andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht ausgeweitet - nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren es zum Jahresende 2010 insgesamt 130 300 Menschen. Nach Ländern betrachtet stammte die größte Gruppe mit 15 200 aus Serbien, gefolgt von 9400 aus dem Irak und 8300 aus Afghanistan.

Quelle: Welt Online

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