Süddeutsche Zeitung, 29.06.2014

Ist ein Hungerstreik vom Grundrecht zu demonstrieren gedeckt?

Tu uns keinen Zwang an


Ist ein Hungerstreik vom Grundrecht zu demonstrieren gedeckt? Das Innenministerium sagt Nein, weshalb die örtlichen Behörden einen solchen rasch auflösen könnten. Doch in München sieht das nicht nur die Stadt ganz anders, sondern sogar die Polizei.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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