dpa, 20.06.2012

Iraner dürfen mit zugenähten Mündern streiken

Mehrere Iraner hatten sich aus Protest die Münder zugenäht, dann verbot die Stadt Würzburg die Aktion. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden


Iranische Asylbewerber in Würzburg dürfen bei ihrem Hungerstreik auch mit zugenähten Mündern in der Öffentlichkeit protestieren. Dies sei weder strafbar noch eine Ordnungswidrigkeit, entschied das Verwaltungsgericht Würzburg am Dienstag in einem Eilbeschluss. Vielmehr seien solche Aktionen vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, selbst wenn diese Protestform in weiten Kreisen der Bevölkerung als abstoßend empfunden werde, befanden die Richter (Az.: W 5 S 12.494).

Würzburg: Münder zugenäht

Damit hob das Gericht ein Verbot der Stadt auf, das mit dem nötigen Schutz der Öffentlichkeit begründet worden war. Die iranischen Asylbewerber protestieren seit drei Monaten an wechselnden Orten in der Würzburger Innenstadt. Sie fordern ihre Anerkennung als politische Flüchtlinge und einen sofortigen Stopp der Abschiebungen.

Iraner treten mehrfach in Hungerstreik

Mehrfach traten einige von ihnen zudem in einen Hungerstreik. Bis zum Ende der vergangenen Woche hatten sich sieben Männer und Frauen die Lippen zugenäht. Daraufhin hatten sich ehrenamtlich engagierte Ärzte und politische Unterstützer von den Asylbewerbern beziehungsweise ihren Protestmethoden distanziert. (dpa, AZ)

Quelle: Augsburger Allgemeine Zeitung

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