dpa, 04.07.2012

Iraner dürfen mit zugenähten Mündern protestieren


Der Verwaltungsgerichtshof in München hat dies am Mittwoch entschieden (Az. 10 CS 12.1419) und gab damit dem Verwaltungsgericht Würzburg Recht. Das hatte zuvor das von der Stadt ausgesprochene Teilnahmeverbot als rechtswidrig aufgehoben. Das Rathaus wollte mit dem Verbot die Öffentlichkeit schützen.

Mehrere Iraner protestieren seit Mitte März gegen die langen Asylverfahren und fordern unter anderem ihre Anerkennung als politische Flüchtlinge und die Schließung der Gemeinschaftsunterkünfte. Sie hatten längere Zeit nur Wasser getrunken. Anfang Juni nähten sich zudem einige Männer ihre Münder zu. Eigenen Angaben zufolge haben derzeit noch vier Männer zugenähte Münder.

Quelle: OVB Online

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