Südwest Presse, 01.08.2012
Innenminister ignoriert Karlsruher Urteil
Bundesinnenminister Friedrich (CSU) will Asylbewerber weiter schlechter stellen als Hartz-IV-Empfänger. Er widerspricht damit dem Verfassungsgericht.
Rund 200 Menschen demonstrieren vergangenen Samstag auf dem Bamberger Markusplatz mit iranischen Asylbewerbern, die dort Zelte aufgeschlagen haben. Seit einem Jahr warten die Studenten aus der islamischen Republik auf ihre Bescheide und protestieren gegen ihre Lebensbedingungen im Freistaat. Da wird bekannt, dass Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich in Bamberg weilt. Er kommt zur Landesversammlung der bayerischen Senioren-Union in die Kongresshalle. Die Chance nutzen die Protestierer.
Und tatsächlich nimmt sich der CSU-Politiker Zeit für ein kurzes Gespräch mit den Iranern und ihren Unterstützern. Er verspricht, die Fälle anzusehen. Auf die Frage, wie die Bundesregierung die Forderung des Bundesverfassungsgerichts zu den Leistungen für Asylbewerber umsetzen wolle, geht der Minister zu den Karlsruher Richtern auf Distanz: "Wir haben einen Abstand zwischen dem Hartz-IV-Satz und den Asylbewerber-Leistungen. Ich halte das nach wie vor für richtig", erklärt er laut Augen- und Ohrenzeugen. Er fügt hinzu, dass es nicht seine Aufgabe sei, die vom Verfassungsgericht geforderte Neuberechnung der Unterstützungszahlung für Asylbewerber vorzunehmen. Seine CDU-Kollegin, Sozialministerin Ursula von der Leyen, werde diese aber so ausrechnen, dass der Abstand zu Hartz IV gewahrt bleibe.
Die Demonstranten staunten nicht schlecht. Haben die Verfassungsrichter doch vor knapp zwei Wochen das Asylbewerberleistungsgesetz gerade in diesem Punkt für verfassungswidrig erklärt und der Regierung auferlegt, Flüchtlinge nicht wie Menschen zweiter Klasse zu behandeln.
Bernd Mesovic, stellvertretender Geschäftsführer von Pro Asyl und in Bamberg dabei, stimmt dem bayerischen Flüchtlingsrat zu, der betont, Friedrich habe mit diesen Äußerungen die Karlsruher Richter brüskiert und ignoriere die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts. Mesovic erklärt, die Regierung müsse nach dem Urteil ganz genau begründen, warum sie künftig Asylbewerbern weniger Unterstützung gewähre als Sozialhilfeempfängern. Die Behörden hätten stets im ersten Jahr des Aufenthalts einen Minderbedarf ausgemacht. Dieser gelte inzwischen vier Jahre lang. Solche Willkür schließe das Karlsruher Urteil absolut aus.
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