taz, 03.07.2012

224,97 Euro im Monat

Leistungen für Asylbewerber


Über die Leistungen für Asylbewerber entscheidet in Kürze das Bundesverfassungsgericht. Laut einer aktuellen Statistik erhalten gut 130.000 Flüchtlinge Geld- und Sachleistungen.

130.300 Menschen haben Ende 2010 Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte, stieg die Zahl der Empfänger damit erstmals seit 1997 wieder an, und zwar um 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Insgesamt beliefen sich die Ausgaben für Asylbewerberleistungen 2010 auf 815 Millionen Euro, 3,3 Prozent mehr als 2009. Die größte Empfängergruppe stammte mit 15.200 Personen aus Serbien, gefolgt von 9.400 Menschen aus dem Irak und 8.300 Personen aus Afghanistan.

Die Leistungssätze werden gerade überprüft. Am 18. Juli will das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung bekannt geben. In dem seit 1993 geltenden Asylbewerberleistungsgesetz ist geregelt, dass Flüchtlinge mit 224,97 Euro auskommen müssen. Das sind 40 Prozent weniger, als ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger erhält.

Geklagt haben ein kurdischer Flüchtling aus dem Irak, der 2003 nach Deutschland kam, und ein heute elfjähriges, aus Liberia stammendes Mädchen, das mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit hat.

Essenspakete oder Gutscheine

Im Asylbewerberleistungsgesetz gilt das Sachleistungsprinzip. Das heißt, die Leistungen für Unterkunft, Haushalt, Ernährung, Kleidung und Körperpflege werden je nach den unterschiedlichen Flüchtlingsaufnahmegesetzen in den Bundesländern in Form von Sachleistungen wie Essenspaketen oder Gutscheinen erbracht.

Zusätzlich gibt es einen monatlichen Geldbetrag in Höhe von 40,90 Euro für Erwachsene und 20,45 Euro für Kinder und Jugendliche bis vierzehn Jahre. Erwachsene erhalten Grundleistungen in Höhe von 224,97 Euro im Monat. Die Summe setzt sich zusammen aus einem Taschengeldbetrag von 40,90 Euro sowie 184,07 Euro in Sachleistungen oder Bargeld.   epd

Quelle: taz

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