dpa, 15.04.2014

Hilfe für krankes Flüchtlingskind verweigert: Geldstrafe

Weil sie einem schwer kranken Flüchtlingskind im Zirndorfer Aufnahmelager nicht geholfen haben, sind drei Mitarbeiter zu Geldstrafen verurteilt worden


Sie hätten gesehen, dass die Eltern in heller Aufregung waren und es dem Kind schlecht ging - und trotzdem hätten sie nicht geholfen, sagte der Richter am Dienstag am Amtsgericht Fürth. Das sei ein "herzloses Verhalten, zu dem mir eigentlich nichts einfällt". Eine Mitarbeiterin der Einrichtung muss wegen unterlassener Hilfeleistung 60 Tagessätze à 40 Euro zahlen. Zwei Pförtner wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen zu ebenfalls 60 Tagessätzen à 45 beziehungsweise 50 Euro verurteilt. Ein Bereitschaftsarzt wurde freigesprochen.

Quelle: dpa

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