Bayerischer Rundfunk, 26.01.2012

Gerichtsverhandlung endet mit Vergleich

Ausländerbehörde vs. Flüchtlingsrat


Der Streit zwischen einem Mitarbieter der Erlanger Ausländerbehörde und dem Flüchtlingsrat ist auf einen Vergleich hinausgelaufen. Der Flüchtlingsrat hatte den Mann namentlich massiv kritisiert woraufhin dieser Anzeige erstattete.

Bei dem Streit ging es darum, dass mehrere Flüchtlingsorganisationen die Praktiken des Beamten massiv kritisiert hatten. Der Flüchtlingsrat bezeichnete den Mann unter anderem als "Sheriff Gnadenlos" und warf ihm vor, in einem Fall eine Familie bei der Abschiebung absichtlich getrennt zu haben. Der Bayerische Flüchtlingsrat erklärte im Zuge des Vergleichs, den Beamten der Ausländerbehörde in Zukunft nicht mehr namentlich zu nennen. Der Mann nahm im Gegenzug alle offenen Strafanzeigen zurück.

Klage wenig Aussicht auf Erfolg

Der Vergleich geht auf den Anwalt des Beamten zurück. Dieser hatte angeregt, nicht mehr in die Vergangenheit zu schauen, sondern eine Regelung für die Zukunft zu finden. Das Gericht kam außerdem zu der Einschätzung, dass die Unterlassungsklage des Beamten kaum Chancen auf Erfolg hätte. Die Klageparteien einigten sich deshalb auf den Vergleich.

"Mit dem Ausgang der Verhandlung ist klar, dass sich die Flüchtlingsorganisationen nichts von ihrer Kritik an dem Beamten der Erlanger Ausländerbehörde zurücknehmen müssen. Wir kommen ihm aber entgegen, indem wir zukünftig seinen Namen nicht mehr nennen. Das ist unser Beitrag zur Befriedung der Situation."
Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats

Direkt nach dem Ausgang des Verfahrens forderte der Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats, Alexander Thal, den Fall gemeinsam mit der Erlanger Ausländerbehörde aufzuklären. "Wir warten jetzt auf einen konkreten Gesprächstermin mit der Stadt Erlangen", so der Sprecher. Die Stadt Erlangen hatte sich bereits im Dezember bereiterklärt, auf die Kritik des Flüchtlingsrats zu reagieren. Eine erste juristische Schnellprüfung habe aber keinen Anlass gegeben, an den Entscheidungen des Mitarbeiters zu zweifeln.

Quelle: Bayerischer Rundfunk

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