Münchner Merkur, 29.09.2010

Gericht: Asylheim passt nicht ins Wohngebiet

Das Asylbewerberheim an der Baierbrunner Straße muss schließen. Das zumindest hat das Verwaltungsgericht gestern entschieden. Jetzt beginnt die Suche nach einem Alternativstandort

© Marcus Schlaf

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München ist ein Sieg für die Anwohner der Baierbrunner Straße. „Im Namen der Bewohner sind wir sehr froh, dass ein klares Urteil ergangen ist“, freute sich Hansjoachim Geisinger von der Hausverwaltung Geisinger, die gegen die Nutzungsverlängerung Widerspruch eingelegt hatte. Nun sei es möglich, neue Perspektiven zu finden, die allen Bedürfnissen, „insbesondere unter Beachtung der Menschenwürde gerecht wird“.

Entscheidend für das Gerichtsurteil sei die „Beurteilung der maßgeblichen Umgebung als Reines Wohngebiet“ gewesen, teilte das Gericht mit. Für eine ausnahmsweise Zulassung einer zentralen Anlage für soziale Zwecke im Wohngebiet würden die Voraussetzungen fehlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Regierung von Oberbayern zeigte sich über das Urteil laut Sprecher Heinrich Schuster „überrascht“. Man werde eine Berufung prüfen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass man mit der Stadt München „mit Hochdruck“ nach einem anderen Standort suche. „Eine Liegenschaft für 500 Personen plus Verwaltung zu finden, ist aber nicht so einfach“, betonte Schuster und deutete damit an, dass sich die Suche hinziehen werde. Doch schon kommende Woche wollen sich Stadt und Regierung treffen und „über den ein oder anderen Standort beraten“, bestätigte Michael Hardi, Sprecher des städtischen Planungsreferats.

Das dürfte den Grünen im Landtag sehr recht sein, denn sie fordern eine Schließung der Unterkunft. „Es muss schnell eine Alternative gefunden werden“, betonte Claudia Stamm. Dabei müsse es sich um ein „menschenwürdiges Wohngebäude“ handeln. Der Standort solle, so Stamm weiter, auf jeden Fall in München liegen, denn hier gebe es etwa mit „Refugio“ und einer Erstversorgung von „Traumata“ die entsprechende Infrastruktur.

Seit vor zwanzig Jahren die Erstaufnahmeeinrichtung an die Baierbrunner Straße gezogen ist, klagen die Nachbarn über Lärmbelästigung und Kriminalität. Deshalb hatten sie gegen die Nutzung des Gebäudes als Asylbewerberheim bis 2014 Widerspruch eingelegt. Das Heim war außerdem in die Kritik geraten, weil regelmäßig die einst festgelegt Maximalbelegung von 230 Personen überschritten wurde. Zeitweise lebten dort über 400 Asylbewerber auf 1680 Quadratmetern Wohnfläche.

Kerstin Lottritz

Quelle:
www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/gericht-asylheim-passt-nicht-wohngebiet-937948.html

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