Neue Presse Coburg, 23.02.2011
Fragezeichen über Asylbewerber-Heim
Die Gemeinde Ebersdorf weist mitten im Ort ein Gewerbegebiet aus. Betroffen ist auch das Anwesen in der Wilhelmstraße Nummer 10
Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss. Ein sperriger Begriff. Der Gemeinderat in Ebersdorf bei Coburg hat auf seiner jüngsten Sitzung einen derartigen Beschluss für ein Gewerbegebiet einstimmig gefasst und gleichzeitig eine Veränderungssperre erlassen. Er betrifft ein Areal mitten in Ebersdorf, auf dem sich auch das Gebäude in der Wilhelmstraße Nummer 10 befindet. In dieses Gebäude sollen über 100 Asylbewerber einziehen. Aber dies wird nach dem Beschluss der Gemeinderäte nicht mehr so einfach.
"Nach jetzigem Sachstand müssten wir die Genehmigung wohl verweigern", erklärt Christian Körner, Geschäftsleiter Bauen und Umwelt am Landratsamt in Coburg auf NP-Anfrage. Die Verwendung der Immobile sei gegenwärtig für Wohnnutzung genehmigt. Wenn aber eine Asylbewerberunterkunft entstehen soll, sei eine Baugenehmigung vonnöten. Die Wohnform sei anders und auch das soziale Gefüge. Damit liege aus Sicht des Landratsamtes eine Nutzungsänderung vor. Sollen Asylbewerber untergebracht werden, müssten die Inhaber einen Antrag auf Baugenehmigung stellen. Dieser Antrag müsse zunächst der Gemeinde Ebersdorf zur Entscheidung vorgelegt werden. Egal, ob positiv oder negativ, müsse anschließend das Landratsamt entscheiden. Körner: "Wenn jetzt aber eine Veränderungssperre in Kraft gesetzt wird, dann wäre es nach derzeitigem Sachstand so, dass wir die Genehmigung nicht erteilen dürfen."
Der Ebersdorfer Bürgermeister Bernd Reisenweber erklärte zu dem Beschluss der Gemeinderäte, dass Ebersdorf von vielen Betrieben Anfragen bekommen habe, die sich im Gemeindegebiet niederlassen möchten. Ebersdorf wolle Gewerbeansiedlungen nicht nur am Rand, sondern auch im Ort ermöglichen. In Nähe der Wilhelmstraße gebe es mehrere geeignete Objekte. Deswegen sei die Umwidmung zum Gewerbegebiet erfolgt.
Martin Fleischmann
Quelle: Neue Presse Coburg